Am Morgen ein Joint …

Cannabis

Was die Legalisierung von Cannabis für den Arbeitsschutz bedeuten könnte – Bildquelle: Fotolia

Für die einen ist der Untergang des Abendlandes gekommen, den anderen geht die Teillegalisierung von Cannabis, die zum 1. April gilt, nicht weit genug. Der TÜV warnt und rechnet bereits mit einem Anstieg der Verkehrsunfälle. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGVU) meint, dass sich Unternehmen nun auf die gleichen oder ähnlichen Probleme einstellen müssen, wie bei Alkohol am Arbeitsplatz. Unstrittig ist auch bei Befürwortern der THC-Legalisierung, dass Konsumenten eine gewisse Verantwortung beim Umgang mit Joint und Bong an den Tag legen, analog zu einem vernünftigen Alkoholgenuss. Doch leider waltet auch beim Alkoholgenuss nicht immer die Vernunft. Autofahrer setzen sich sturzbetrunken ans Steuer und mancher Bauarbeiter braucht auch auf einem Gerüst in schwindelnder Höhe sein Mittagsbier um zwölf. So gesehen ist es auch fraglich, ob der alte Sponti-Spruch: „Am Morgen ein Joint und der Tag ist dein Freund“ den Anforderungen an die Arbeitssicherheit wirklich standhalten kann. Abseits von der Diskussion über Sinn oder Unsinn der Legalisierung hat sich DOKTUS einmal den Unterschied zwischen Alkohol und THC angesehen – und die möglichen Folgen für die Arbeitssicherheit.

 

 

 

Alkohol ist schädlicher für die Gesundheit

Bei den Auswirkungen von Alkohol und THC auf die Arbeitswelt gilt es zwei unterschiedliche Gesichtspunkte zu betrachten: Der eine ist die direkte Auswirkung am Arbeitsplatz. Inwieweit wird der Produktionsprozess, die Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz, die Sicherheit des Einzelnen und die Sicherheit anderer durch einen Rauschzustand gefährdet. Der zweite Aspekt sind die Langzeitfolgen. Hier zeigen verschiedene Untersuchungen, dass die Langzeitfolgen von Alkoholmissbrauch deutlich schwerwiegender einzuschätzen sind, als die durch Cannabis. Eine Studie behauptet sogar, dass die Gefahr durch Alkohol zu sterben 114 Mal höher ist, als an den Folgen von Cannabis-Missbrauch. Wenigstens was krankheitsbedingte Fehltage betrifft, würden THC-Produkte wohl deutlich besser abschneiden als Schnaps und Bier.

Die Gefahr am Arbeitsplatz

Niemand, der eine gefährliche Maschine bedient, will am Arbeitsplatz nebenan einen berauschten Kollegen stehen haben. Eines ist klar: Rausch beeinflusst die Sinne. Das ist in der Arbeitswelt in den seltensten Fällen wirklich gut. Doch sind Besoffen-Sein und Bekifft-Sein nicht das gleiche. Natürlich reagiert nicht jeder gleich auf Alkohol und nicht jeder gleich auf Haschisch. Trotzdem kann man einige grundlegende Unterschiede festmachen. Je nach Rauschzustand führt der Alkohol schnell zu einer Einschränkung der Bewegungsfähigkeit, man stolpert oder geht Schlangenlinien. Auch an der Stimme ist ein Betrunkener oft schnell zu erkennen. Je nach Typ kann es zu Enthemmungen bis zum totalen Kontrollverlust kommen. An ein vernünftiges Arbeiten ist spätestens in diesem Zustand nicht mehr zu denken. Doch ist ein Bekiffter besser dran? Hier kommt es zwar nicht zu massiven körperlichen Ausfällen. Aber dafür geht die Reaktionszeit und das Koordinationsvermögen deutlich zurück. An Multitasking ist jetzt gar nicht mehr zu denken. Außerdem beginnen Schwierigkeiten mit dem Kurzzeitgedächtnis. Das ist aber völlig egal, weil ja eh gerade eine wohlige Lethargie einsetzt. Außerdem sind die Farben jetzt viel intensiver und der Raum auch irgendwie größer. Auch diesen Kollegen möchte man in diesem Zustand nicht an einem risikoreichen Arbeitsplatz sehen.

Wie sollen Arbeitgeber nach der Cannabislegalisierung mit Konsumenten umgehen?

Letztlich kommt es auf den Arbeitgeber an, wie er mit Alkohol, Haschisch oder Marihuana umgeht. Am einfachsten haben es die Unternehmen, die eine strikte Null-Toleranz-Politik fahren. Es ist klar: Wer betrunken am Arbeitsplatz erscheint oder dort trinkt, fliegt raus. Das muss dann auch für denjenigen gelten, der bekifft zur Arbeit kommt. Doch meistens zeigen Arbeitgeber gegenüber Alkohol eine gewisse Toleranz. Das Gläschen Sekt zum Geburtstag der Sekretärin oder der kleine Umtrunk zum Jubiläum des Abteilungsleiters gehören ebenso zu Tradition wie der Firmenausflug oder das Betriebsfest, wo es häufig nicht bei einem Gläschen bleibt. Spätestens in solchen Unternehmen könnte es zu Konflikten kommen, wenn zwar der Alkohol toleriert wird, ein Joint aber nicht. Wenn THC Produkte vom Gesetzgeber erlaubt sind, ist es schwer einzusehen, dass sie von privaten Arbeitgebern sanktioniert werden und Alkoholgenuss nicht. Wie viele neue Gesetze könnte auch dieses in den nächsten Monaten und Jahren noch die Gerichte beschäftigen – auch die Arbeitsgerichte.

Was tun als Arbeitgeber?

Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI) ist schon recht konkret geworden. Sie fordert die Arbeitgeber auf, vor dem Licht des Cannabis-Gesetzes die Gefährdungsbeurteilungen zu überarbeiten. Außerdem rät die BG dazu, entsprechende Betriebsvereinbarungen zu ergänzen oder neu auszuhandeln. Da für die Arbeitssicherheit der Arbeitgeber verantwortlich ist, trägt er auch das Haftungsrisiko bei einem durch mangelnde Auf- und Umsicht verursachten Arbeitsunfall. Insofern sollte eine Zero Tolerance Policy die Richtschnur in allen Betrieben sein. Arbeitgeber, die auf Nummer sicher gehen wollen, bauen diesen Punkt in die jährliche Sicherheitsunterweisung ein und lassen ihn sich von den Arbeitnehmern unterschreiben.

Wie wichtig das sein kann, zeigt eine Begebenheit aus dem Jahr 2018. Damals twitterte Elon Musk mutmaßlich im Drogenrausch einen Tweet, der die Tesla-Aktie auf Talfahrt schickte. Die Amerikanische Börsenaufsicht war so empört, dass sie Musk damals die Fähigkeit entziehen wollte, ein Unternehmen zu leiten.

Peter S. Kaspar