Vorsorge G41: Alles Wichtige zur Untersuchung “Arbeiten mit Absturzgefahr”
Arbeitnehmer mit Tätigkeiten, die in der Höhe ausgeübt werden, müssen die Vorsorgeuntersuchung G41 absolvieren. Nur, wer die im Rahmen der G 41-Untersuchung überprüften gesundheitlichen Anforderungen erfüllt, darf Arbeiten an Häuserfassaden, Windrädern, Türmen oder Schornsteinen durchführen.
Hintergrund ist, dass für solche Arbeiten Hilfsmitteln wie Sicherheitsgeschirre und Seilen von Nöten sind. Alle Anwender von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, sind daher verpflichtet die G41 Untersuchung durchzuführen.
Welche Berufsgruppen ist Spitzenreiter bei der G41?
Die Vorsorgeuntersuchung G41 soll sicherstellen, dass für den Arbeitnehmer kein erhöhtes Risiko eines Absturzes besteht. Es überrascht kaum: Industriekletterer sind die Berufsgruppe mit dem höchsten Aufkommen an G 41 Untersuchungen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Berufsgruppen bildet die G41 für Industriekletterer auch keine Vorsorge- sondern tatsächlich eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung zum Industriekletterer.
Was wird im Rahmen der G41 genau gemacht?
Im Zuge einer G 41 untersucht der Betriebsarzt verschiedene Aspekte der körperlichen Verfassung. Der Gleichgewichtssinn wird getestet, ebenso Seh- und Hörvermögen. Außerdem wird eine komplette Anamnese des Untersuchten durchgeführt, bei dem dieser ebenfalls Auffälligkeiten oder Beschwerden äußern kann.
Ab dem 40. Lebensjahr ist ein Belastungs-EKG ebenfalls ein fester Bestandteil der G41-Untersuchung. Hierbei wird das Fitness-Level der Arbeitnehmer untersucht – und die Reaktionen des Herz-Kreislaufsystems auf körperliche Anstrengung. In großen Höhen kann die Belastung gerade bei stürmischen Bedingungen schnell an die Leistungsgrenze eines Kletterers oder eines Windrad-Installateurs heranreichen. Auf die Situationen müssen die betroffenen Arbeitnehmer reagieren können.
Ein Urin- sowie ein Bluttest runden den Checkup ab. Die betriebsärztlichen Befunde gehen direkt an den Arbeitnehmer. Nur wenn der Betriebsarzt Auffälligkeiten entdeckt, die eine weitere Ausübung der tätigkeit unmöglich machen, informiert der Mediziner den Arbeitgeber.
Die Untersuchung dauert etwa 45 bis 90 Minuten. Je nach Konstitution und Gesundheits-Status des Arbeitnehmers. Nachuntersuchungen erfolgen – je nach Alter und der ärztlichen Einschätzung alle 1 bis 3 Jahre.
Wer darf eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G41 durchführen?
Ein normaler Hausarzt darf die G-41-Untersuchung nicht ausführen. Hierfür bedarf es der speziellen Ausbildung zum Betriebsarzt bzw. zum Facharzt für Arbeitsmedizin. Diese Betriebsärzte sind besonders geschult und decken auch die Bandbreite aller anderen Vorsorgeuntersuchungen ab. Für Industriekletterer und Schornsteinfeger dürfte auch die G46-Untersuchung für Belastungen des Muskel- und Skelettsystems interessant sein.
Ich bin Diabetiker und habe ich eine Angebot ,dass ich eine Umschulung mache im Windenergietechnik .
Meine Frage ist gibt es ein Problem wenn mann Diabetiker ist .Oder alles in Ordnung
gibt es ein Problem wenn mann Diabetiker ist .Oder alles in Ordnung