Vorsicht bei Ferienjobs
In den Kneipen wurde ordentlich gewitzelt, als im Spiel zwischen Spanien gegen Albanien zu später Stunde der erst 16jährige Lamine Yamal in der 72. Spielminute eingewechselt wurde. Das könne Ärger mit sich bringen, meinten einige und glaubten, einen eklatanten Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu erkennen. In der Tat, das war es auch. Ab 18 Uhr hätte der junge Mann nach den deutschen Gesetzen nicht mehr Fußballspielen dürfen. Mit einer Ausnahmeregelung wäre zwar auch ein Einsatz bis 23 Uhr möglich gewesen. Da war das Spiel auch gerade abgepfiffen. Doch auslaufen, duschen, umziehen und gegebenenfalls noch Interviews geben, gehört eben auch zum Job. Dafür gibt es im deutschen Recht eben keine Ausnahme mehr. Um 23 Uhr ist unter 18 Jahren grundsätzlich Schluss. Interessant für deutsche Arbeitgeber: Dem spanischen Fußballverband drohen nun pro Einsatz von Lamine Yamal über 23 Uhr hinaus 30.000 Euro Geldstrafe. Das ist in etwa der Tarif für einen eklatanten Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz. Gerade im Hinblick auf die Ferienjobs, die in den nächsten Wochen und Monaten wieder zu Hunderttausenden angenommen werden, ist ein vorsorglicher Blick in das JArbSchG kein Fehler. DOKTUS hat nachgeschaut, wo die Fallen lauern könnten.
Welche Arbeitszeiten gelten für Jugendliche?
Während für die meisten Arbeitnehmer:innen der Sommer gleichbedeutend mit Urlaubszeit ist, schnuppern andere zum ersten Mal in die Berufswelt. Schülerinnen und Schüler probieren sich in Ferienjobs aus. Für Unternehmen, die mit Jugendlichen das ganze Jahr über wenig zu tun haben, können die jungen Ferienjobber eine echte Herausforderung sein. Ganz besonders genau heißt es die Arbeitszeiten im Blick zu halten.
Für Kinder bis 12 Jahren ist arbeiten grundsätzlich tabu. Erst mit 13 dürfen sie zum ersten Mal auch offiziell ihr Taschengeld aufbessern, aber erst nach Ende des Schulunterrichts, dann auch nur zwei Stunden und auch nur vor 18 Uhr. Der Klassiker ist das Zeitungsaustragen – viel mehr bleibt den Kindern auch nicht. Im privaten Rahmen dürfen sie babysitten, auf Hunde aufpassen, Oma erklären, wie der Computer funktioniert oder für sie einkaufen (außer Tabak und Alkohol). Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr am Abend beschäftigt werden, aber eben nur acht Stunden am Tag. Wer noch schulpflichtig ist, darf zudem in den Sommerferien nicht länger als vier Wochen arbeiten. Es gibt allerdings Ausnahmen von der 20 Uhr Regel. Das gilt zum Beispiel für das Gaststättengewerbe, wo bis 22 Uhr gearbeitet werden darf, oder im Mehrschichtbetrieb. Da liegt die Grenze bei 23 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt kann es unter besonderen Voraussetzungen auch Ausnahmeregeln geben, etwa bei Film- und Fernsehproduktionen. Schließlich gilt für Jugendliche auch ein generelles Arbeitsverbot an Wochenenden. Doch auch da gibt es Ausnahmen. So darf am Samstag zum Beispiel im Verkauf oder in Reparaturwerkstätten gearbeitet werden. Sonntags nicht einmal das. Da gibt es nur Ausnahmen für das gastronomische Gewerbe und Krankenhäuser.
Welche weiteren Einschränkungen gibt es für Jugendliche?
Jugendliche sind im Arbeitsprozess noch nicht so einsetzbar wie Erwachsene und sollen es auch noch nicht sein. Deshalb sind auch komplexe oder gar gefährliche Aufgaben für Jugendliche verboten. Für Kinder und Jugendliche sind Gefahren oft deutlich schwerer zu erkennen oder einzuordnen als für Erwachsene. Daher versteht es sich von selbst, dass Jugendlichen solchen Gefahren gar nicht erst ausgesetzt werden dürfen. So dürfen sie weder an Starkstrom arbeiten noch mit gefährlichen Chemikalien hantieren, schon gar nicht mit Sprengstoffen. Interessant ist die Regelung bei Flurförderfahrzeugen, gemeinhin auch als Gabelstapler bekannt. Um sie zu fahren, benötigt man einen Führerschein der Klasse L. Den können Interessierte tatsächlich schon ab 16 Jahren erwerben. Mit dem Gabelstapler dürfen sie aber dennoch nicht stapeln. Nach der DGUV-Richtlinie Vorschrift 68 darf nämlich erst ein 18jähriger einen Gabelstapler auf einem Betriebsgelände bewegen. Es gibt allerdings auch noch zahlreiche andere Einschränkungen für Jugendliche. So dürfen sie weder in der Nähe von Hochöfen, noch längere Zeit in Kühlhäusern arbeiten, denn da ist es entweder zu heiß oder zu kalt. Genauso sind Jugendliche auch vor Lärm zu schützen.
Wie erkennt man Gefahren für Jugendliche im Betrieb?
Ein Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz kann, siehe spanischer Fußballverband, teuer werden. Nicht immer ist es auf Anhieb zu erkennen, ob ein Jugendlicher an seinem Ferienarbeitsplatz einer möglichen Gefahr ausgesetzt ist. Einerseits finden sich bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die entsprechenden Vorgaben. Andererseits gibt es ja noch die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt. Sie unterstützen die Unternehmensleitung bei der Gefahrenbewertung des Betriebs. Und das macht die Sache einfacher: Überall dort, wo Betriebsärzt:innen eine potentielle Gefahr für die Gesundheit von Arbeitnehmer:innen ausgemacht haben, sollte man Jugendliche ganz besonders schützen oder vielleicht nicht einmal in die Nähe lassen.
Peter S. Kaspar