Meilenstein im Arbeitsschutz: 20 Jahre Gefährdungsbeurteilung
1996 wurde in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz mit einer neuartigen Gefährdungsbeurteilung beschlossen – die Bilanz nach zwei Jahrzehnten fällt insgesamt positiv aus. In kleinen und mittleren Unternehmen gibt es jedoch Nachholbedarf.
“Wie kaum eine andere Maßnahme hat dieses Gesetz einen Mentalitätswandel in Sachen Arbeitsschutz befördert”, so lobte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Dr. Walter Eichendorf das deutsche Arbeitsschutzgesetz im Interview mit der DGUV.
Das Arbeitsschutzgesetz, darin sind sich Experten anlässlich des 20-jährigen Bestehens einig, sorgte für ein regelrechtes Umdenken in den deutschen Betrieben. Zentrales Element im 1996 beschlossenen Papier, war die erstmals gesetzlich verankerte Gefährdungsbeurteilung. Damit war der Wandel von reiner Unfallverhütung und Schadensbegrenzung, zu einem innovativen, präventiven Ansatz beschlossene Sache.
Arbeitgeber sind seitdem verpflichtet, egal wie groß oder welcher Art der Betrieb ist, eine regelmäßige Beurteilung der Arbeitsbedingungen und möglichen Gefährdungen in ihrem Betrieb durchzuführen. Auf diese Bestandsaufnahme folgen dann eine Minimierung der potenziellen Gefahren und eine Evaluation der durchgeführten Maßnahmen – im Optimalfall alles penibel dokumentiert.
Zahlreiche Gefahren am Arbeitsplatz
In Augenschein werden vor allem mögliche körperliche Gefahren genommen: Verletzungen durch schwere körperliche Arbeit, Chemikalien oder gesundheitsschädliche Dämpfe (z.B. durch Toner von Druckern) sind nur drei der zahlreichen physischen Gefahren, die am Arbeitsplatz auftreten können. Immer mehr in den Fokus der Betriebe, treten jedoch auch psychische Belastungen.
Ein Beispiel: Ohrenbetäubender Lärm wirkt sich negativ auf das Gehör aus, kann zu Hörstürzen oder dauerhafter Schwerhörigkeit führen. Er belastet Mitarbeiter aber auch psychisch. Menschen die dauerhaftem Lärm ausgesetzt sind, leiden weit häufiger an Konzentrationsstörungen, Burn-Out und Depressionen. Selbst das Herzinfarktrisiko steigt.
Die schon vorhandene physische Belastung der Mitarbeiter, wird durch die psychische also noch verstärkt. Auch monotone Arbeitsinhalte, ständige Unterbrechungen im Arbeitsablauf oder ungesunde Arbeitszeiten (Schichtarbeit) wirken sich auf den psychischen Zustand der Mitarbeiter aus.
Bessere Performance durch Gefährdungsbeurteilung
Das Interesse von Arbeitgebern an der Minimierung solcher Gefährdungen ist klar – auf möglichst wenig Mitarbeiter verzichten zu müssen, erhöht die Produktivität des Unternehmens immens. So erklärt es auch Dr. Eichendorf im Interview mit der DVGU. “Früher hatte der Arbeitsschutz den Ruf einer bürokratischen Last. Doch je mehr sich die Betriebe damit auseinandergesetzt haben, welche Gefahren durch die Arbeit entstehen können, umso mehr wurde ihnen klar, welches Potenzial für Produktivität und Arbeitszufriedenheit darin liegt”.
Dabei werden die Gefahren im Rahmen der Beurteilungsgefährdung nicht nur für die Mitarbeiter selber evaluiert – auch für Beschäftigte aus Fremdbetrieben (beispielsweise Reinigungs- oder Wartungskräfte), Leiharbeiter oder Auszubildende werden etwaige Gefährdungen beurteilt und nach Möglichkeit entschärft.
Fachleute für kompetente Gefährdungsbeurteilung hilfreich
Trotz der schier unüberschaubaren Vielzahl möglicher Gefahren, ist das Erstellen einer kompetenten Gefährdungsbeurteilung vergleichsweise unkompliziert. Sachkundige Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte nutzen diverse Methoden zur Evaluation von Gefahren am Arbeitsplatz: Betriebsbegehungen, Mitarbeiterbefragungen oder spezielle Risikoanalysen, sind nur einige der Möglichkeiten.
Auswahl und Intensität der genutzten Verfahren, hängen ganz entscheidend von der Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln, personellen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebs ab. Der Ablauf der Überprüfung bleibt dagegen in Grundzügen gleich und folgt meist einem eingespieltem Muster.
Ein andere Rahmenbedingung bleibt ebenfalls immer bestehen: Egal wer die Überprüfung vornimmt, die letzte Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.
Lückenlose Dokumentation wichtig – Checklisten helfen
Vor allem auf eine lückenlose Dokumentation sollten Arbeitgeber achten, damit im Schadensfall keine unangenehmen Entwicklungen lauern. Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten, müssen Unterlagen aus denen das Ergebnis der Beurteilung hervorgeht, vorweisen können. Darin sollten ermittelte Gefährdungen, lindernde Maßnahmen sowie deren Wirksamkeit enthalten sein.
Kleinere Betriebe können auf eine solch detaillierte Dokumentation verzichten. Hier reicht schon die Aufbewahrung der Checklisten mit denen die Gefährdungsbeurteilung erfolgt – spezielle Checklisten und Ratgeber finden sich für die allermeisten Branchen kostenlos und frei zugänglich im Netz
Nachholbedarf bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen
Während große Unternehmen meist eigene Betriebsärzte in ihren Reihen haben, die sich ausschließlich um das Wohl der Mitarbeiter kümmern, sind solche Struktur für kleinere Betriebe utopisch. Vor allem die finanziellen Kapazitäten fehlen, um feste Stellen für Betriebsärzte einzurichten. Durch kostenlose im Netz verfügbare Checklisten und Muster ist es aber auch diesen Unternehmen möglich, eine qualitativ hochwertige Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Auch durch niedergelassene Betriebsärzte können Untersuchungen vorgenommen werden.
Vor allem kleine und mittelgroße Betriebe sollten von diesen Möglichkeiten noch stärker Gebrauch machen – hier sehen Branchenkenner den meisten Entwicklungsbedarf.