Vorsorge G24: Alles Wichtige rund um die Untersuchung zum Schutz vor Hauterkrankungen

Vorsorge G24 - Untersuchung zum Schutz vor Hauterkrankungen

Gärtner gehören zu den Berufsgruppen, bei denen die G24-Untersuchung sinnvoll ist.

Die Haut ist das größte und schwerste Organ des menschlichen Körpers. Sie reguliert unseren Wärmehaushalt und schützt vor äußeren Einflüssen. Außerdem bewahrt sie den Körper vor dem Eindringen von Wasser, UV-Strahlen, Mikroben und anderen Fremdkörpern. Wichtig also, auch die Haut zu schützen, schließlich übernimmt sie eine Vielzahl von lebenswichtigen Aufgaben.

Die Richtlinien zum (präventiven) Schutz der Haut während der Arbeitszeit werden in Deutschland durch die G24-Untersuchung vorgegeben.

Für wen kommt eine G24-Untersuchung in Frage?

In der Präventionsleitlinie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), werden keine speziellen Berufsgruppen angegeben, die eine G24-Untersuchung routinemäßig absolvieren müssen. Friseure, Bäcker, Konditoren, Gärtner, Köche, Ärzte, Maler, Reinigungskräfte sowie Zahntechniker werden allerdings als Berufsgruppen genannt, in denen eine Hautkrankheit wahrscheinlicher auftritt als in anderen Berufen. Arbeitnehmer in diesen Berufen absolvieren die G 24-Untersuchung daher deutlich öfter als andere.

 

 

 

Bei welchen Tätigkeiten ist die Vorsorgeuntersuchung “Hautkrankheiten” sinnvoll?

Indizien die für die Durchführung der Untersuchung sprechen, sind folgende:

  • Feuchtarbeit, bei der die Haut nicht durch eine persönliche Schutzausrüstung geschützt werden kann (besonders bei zusätzlicher chemischer oder mechanischer Einwirkung)
  • Arbeiten bei denen die Hände regelmäßig einem feuchten Milieu ausgesetzt sind
  • Berufe in denen die Hände sehr intensiv und sehr häufig gereinigt werden müssen (häufig bedeutet in diesem Fall ca. 20 x am Tag)
  • Tätigkeiten in denen die Haut mit chemischen Substanzen in Berührung kommt (beispielsweise mit alkalischen Flüssigkeiten, Lösemitteln, Lötsubstanzen, Desinfektionsmitteln, etc.).

Außerdem kommt die G 24-Untersuchung für Arbeitnehmer in Frage, deren Berufsalltag folgende Kriterien aufweist:

  • Arbeiten, bei denen die Haut vermehrt in Kontakt mit natürlichen Stoffen wie Naturlatex, Tierhaaren oder Pflanzenbestandteilen tritt
  • regelmäßige Einwirkung von Faktoren wie Mineralfasern, Schnitthaaren (z.B. bei Friseuren), Ultraviolettstrahlung, Hitze oder Kälte, sowie Metall- oder Glasteilchen
  • Kontakt mit Pilzen oder anderen Keimen, deren Wachstum in feuchten, warmen Milieus gefördert wird.

Die Beurteilung der Tätigkeit erfolgt meist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, die jeder Betrieb routinemäßig von seinem Betriebsarzt durchführen lassen sollte. Lässt die Gefährdungsbeurteilung den Schluss zu, dass eine G24-Untersuchung von Nöten ist, wird diese in der Regel vom Betriebsarzt selber durchgeführt.

G24 – Pflicht oder Angebotsvorsorge?

Die genannten Kriterien sind ein Indiz für die Durchführung der G24-Untersuchung. Ob die Vorsorgeuntersuchung eine Pflicht- oder eine Angebotsuntersuchung ist, hängt nun von der Zeit ab, die der Arbeitnehmer mit der betreffenden Tätigkeit verbringt. Richtlinie der DGUV ist folgende:

Wird während der Arbeit mit Gefahrstoffen hantiert (beispielsweise in einem Labor), ist die Untersuchung Pflicht. Wird eine oben beschriebene Feuchtarbeit regelmäßig länger als 4 Stunden am Tag ausgeführt, besteht zudem eine Tragepflicht von Handschuhen, ist die Vorsorgeuntersuchung ebenfalls eine Pflichtvorsorge. Nimmt die Tätigkeit dagegen lediglich 2-4 Stunden am Tag ein, ist die G24 eine Angebotsuntersuchung.

Wie läuft eine G24-Untersuchung ab?

Eine Erstuntersuchung sollte vor der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, sodass sich der Betriebsarzt ein Bild vom Zustand der Haut des Arbeitnehmers machen kann. Im Optimalfall, in dem keine Vorerkrankung vorliegt, beschränkt sich die Untersuchung tatsächlich auf diese Bestandsaufnahme. Des weiteren berät der Arzt den Arbeitnehmer ausführlich über Schutzmaßnahmen für die Haut.

Diese Beratung umfasst das Tragen von Handschuhen, die Nutzung von Hautschutz- (vor der Tätigkeit) und Hautpflegemitteln (nach der Tätigkeit). Außerdem thematisiert der Arzt die Hautverträglichkeit von Desinfektionsmitteln und der richtige Verwendung der Mittel. Nach der Erstuntersuchung sollte eine Nachuntersuchung im Zeitraum von 9 – 24 Monaten erfolgen. Sollte vor dieser Untersuchung eine Hauterkrankung auftreten, natürlich in einem kürzeren Zeitraum.

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