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Mona Katzenberger
Mind-Care Moderatorin, Volljuristin mit Schwerpunkt Mediation, Lehrbeauftragte an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Gründerin der Kultur-Veranstaltungsreihe Tango Oscilaciones Berlin.
Fehltage wegen kranker Psyche erreichen neuen Höchststand
Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland je 100 Versicherte aufgrund psychischer Erkrankungen
Fördern Sie die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und stärken Sie damit Ihr Unternehmen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung gehört zu den Unternehmerpflichten in Deutschland und wird von den Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden streng kontrolliert. Nach den coronabedingten Atemwegserkrankungen verursachen psychische Erkrankungen in den letzten Jahren die meisten Fehlzeiten in einem Betrieb. Daher ist es auch wirtschaftlich sinnvoll,
psychosoziale Fehlbelastungen abzustellen. Stärken Sie die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und vertrauen Sie auf die Experten von DOKTUS – Die Betriebsärzte
Die Psychische Gefährdungsbeurteilung ist Gesetz und Chance zugleich.
Seit 2014 verlangt das ArbSchG ausdrücklich auch die Berücksichtigung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung (oder in einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung). Psychische Belastungen werden dabei als Gesamtheit aller Einflüsse definiert, die von Außen auf die Beschäftigten zukommen und einwirken. Da hier keine einheitlichen „Messungen“ vorgenommen werden können, muss jedes Unternehmen seinen eigenen Verfahrensweg finden.
Psychische Gefährdungsbeurteilung mit Mind-Care
Unterstützung durch DOKTUS – Die Betriebsärzte
Verantwortlich für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung am Arbeitsplatz sind stets die Arbeitgeber:innen. Diese sind im Rahmen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Fürsorgepflicht in der Bringschuld, einen entsprechenden Maßnahmenkatalog zu erstellen. Doch nicht alle Arbeitgeber:innen kennen sich mit den aktuellen rechtlichen Vorgaben aus, auf welchen die passenden Schutzmaßnahmen aufbauen. Vielen Entscheidungsträger:innen fehlt auch schlicht die Zeit, sich intensiv mit der schwierigen und umfangreichen Materie zu befassen.
Die Alternative lautet: externe Unterstützung. Betriebsärztin/Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewegen sich tagtäglich in der Materie und können in allen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fragen beratend zur Seite stehen. So auch zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung am Arbeitsplatz.
DOKTUS – Die Betriebsärzte hat für alle Kunden in der betriebsärztlichen Betreuung ein Verfahren entwickelt, wie für jedes Unternehmen eine passgenaue Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung am Arbeitsplatz erstellt werden kann. Auf den folgenden Seiten können Sie erkennen, wie konkret die Unterstützung von DOKTUS – Die Betriebsärzte aussieht, inwiefern sich Ihr Unternehmen an der Erstellung beteiligen muss und welche Wahlmöglichkeiten Sie zu welchen Konditionen haben.
So führen Sie die psychische Gefährdungsbeurteilung mit DOKTUS Mind-Care gesetzeskonform durch
1. Online Survey im Mind-Care Portal durchführen
2. Psychische Gefährdungsanalyse inkl. Handlungsempfehlung erhalten
3. Implementierung der Empfehlungen im Unternehmen (moderierte Full-Service-Analyse im Plus Modell)
Beispiel für eine moderierte Full Service Analyse
1. Durchführung des Online-Surveys im Mind-Care Portal
Implementierung des Links zum Mind-Care Portal an zentraler für alle Mitarbeitenden einsehbarer Stelle im Unternehmen; zum Beispiel Intranet oder mit Hilfe des Informationsflyers. Auf Wunsch, Vorstellung des Services durch eine:n Mind-Care Berater:in. Selbständige Durchführung der Online-Befragung aller Mitarbeitenden. Sind alle Meldungen eingegangen, erfolgt die Auswertung.
2. Implementierung der in der Gefährdungsanalyse evaluierten Maßnahmen
Online Workshop zu den ermittelten Fehlbelastungen im Betrieb.
Mögliche Teilnehmende
- Geschäftsführung oder Vertretung
- Personal- oder Betriebsrat (verpflichtend, sofern vorhanden)
- Sicherheitsbeauftragte
- Interessierte Mitarbeitende des Unternehmens
Vorstellung der Gefährdungsanalyse sowie Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs mit Benennung der Verantwortlichen mit Datum der Umsetzung.
3. Follow up
Durchführung eines Tagesworkshops im Unternehmen mit den Verantwortlichen. Überprüfung der Wirksamkeit, der beschlossenen Maßnahmen sowie Vereinbarung möglicher Wiederholung des Online Surveys.