Arbeitsmedizinische Vorsorge Hauterkrankungen (ehemals G 24)
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Hauterkrankungen (ehemals G 24) dient dem Schutz aller Arbeitnehmer*innen, die bei der Verrichtung ihrer Arbeit grundsätzlich einem erhöhten Risiko für Hauterkrankungen ausgesetzt sind. Dies betrifft beispielsweise folgende Berufsgruppen:
- Maler und Lackierer
- Bäcker
- Friseure
- Gastronomie
- Personal von Reinigungsfirmen (Feuchtarbeiten)
- Personal im medizinisch-pflegerischen Sektor
Doch auch für Angehörige vieler weiterer Berufe ist diese Vorsorgeuntersuchung von großer Bedeutung.
Verlauf der Untersuchung:
Nach der Anfrage des Kunden bei DOKTUS – Die Betriebsärzte erfolgt eine Abfrage der Anzahl der zu untersuchenden Mitarbeiter*innen. Diese Anzahl ist maßgeblich verantwortlich dafür, ob die Vorsorgeuntersuchung vor Ort beim Kunden oder in den Praxisräumen von DOKTUS stattfindet.
Als nächstes wird ein Untersuchungstermin vereinbart. Bei mehreren Untersuchungen hintereinander wird die ungefähre Dauer festgelegt. Der Kunde erhält von DOKTUS eine Blanko-Teilnehmerliste, die ausgefüllt zurückgeschickt wird. Am vereinbarten Tag werden dann die Untersuchungen durchgeführt.
Inhalte der Untersuchung:
Es erfolgt obligatorisch eine ärztliche Beratung unabhängig davon, ob es sich um eine Angebotsuntersuchung oder um eine Pflichtvorsorge handelt. Eine ärztliche Untersuchung betreffender Hautareale (besonders Hände und Unterarme) ist optional. Abgerundet wird die Untersuchung von einer Beratung zur richtigen Verwendung von Handschuhen und zum richtigen Gebrauch von Hautschutz- und Desinfektionsmitteln.
Wichtiger Hinweis: Die Vorsorgeuntersuchung Hauterkrankungen (ehemals G24) ist nicht geeignet für den Umgang mit Substanzen, die Hautkrebs auslösen können (ehemals G 4).
Pflicht – oder Angebotsvorsorge?
Ob die Vorsorgeuntersuchung Hauterkrankungen den Status einer Pflicht- oder einer Angebotsuntersuchung hat, ist gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) abhängig von der Zeitdauer einer entsprechenden hautbelastenden Arbeit und der Art möglicher Gefahrstoffe. So hat der Arbeitgeber beispielsweise bei Feuchtarbeit den Beschäftigen eine Angebotsvorsorge anzubieten, wenn die Tätigkeit zwischen zwei und vier Stunden pro Tag in Anspruch nimmt. Dauert sie länger als vier Stunden, handelt es sich um eine Pflichtvorsorge.
Bei welchen Tätigkeiten mit welchen Gefahrstoffen eine Pflichtuntersuchung bei der Vorsorge Hauterkrankungen nötig ist, ist im Anhang der ArbMedVV festgelegt.
So verläuft die Vorsorge Hauterkrankungen
Allgemeine Informationen zur Vorsorge Hautkrankheit
Die Haut ist das größte und schwerste Organ des Menschen. Sie hat eine wichtige Funktion als Regulierer unseres Wärmehaushalts sowie als Schutz vor äußeren Einflüssen. Die Haut ist wesentlich dafür verantwortlich, dass Wasser, Kleinstlebewesen, UV-Strahlen und weitere Fremdkörper nicht in das Körperinnere eindringen können. Nicht zu vergessen ist die Abwehr von Krankheitserregern.
Die Haut hat demnach nach lebenswichtige, ja überlebenswichtige Aufgaben. Ihr Schutz sollte allen Menschen ein zentrales Anliegen sein. Im Berufsalltag gibt es allerdings eine Reihe von Arbeitstätigkeiten, die eine Gefährdung für eine gesunde Haut bedeuten (können).
Dazu zählen unter anderem:
- Feuchtarbeiten und Arbeiten in einem feuchten Milieu
- Arbeiten, bei denen Hände und Arme besonders häufig und intensiv gereinigt werden müssen
- Arbeiten mit chemischen Substanzen wie Lösemittel, alkalische Flüssigkeiten u. a.
- Häufiges Arbeiten mit rauem Material sowie mit Zement, Kalk und Laugen
- Arbeiten mit allergieauslösenden Stoffen wie Nickel, Chromate, Gummiinhaltsstoffe, aber
auch Naturlatex, Tierhaare oder Pflanzenbestandteile
Weitergehende Auskünfte über einzelne Tätigkeiten können im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden, die Betriebe routinemäßig durch Betriebsmediziner durchführen lassen sollten.