DOKTUS: Betriebsarzt in Charlottenburg-Wilmersdorf
Da flattert ein Schreiben von der BGW Berlin ins Haus. Die Behörde möchte gerne wissen, wen die Facharzt-Praxis als Betriebsarzt bestellt hat. Und schon herrscht Verwirrung. Wieso braucht ein Allgemeinmediziner, HNO-Arzt, Kieferorthopäde oder Internist auch noch einen Betriebsarzt? Ganz einfach, weil es sich bei dem Besitzer der Praxis in Charlottenburg oder Wilmersdorf nicht nur um einen Arzt, sondern auch um einen Arbeitgeber handelt. Und als solcher befindet er sich in einem Interessenkonflikt. Als Arbeitgeber hat er ein anderes Verhältnis zu seinen Untergebenen wie er es als Arzt gegenüber seinen Patienten hat. Und das kann zu Problemen führen. Wilmersdorf und Charlottenburg sowie Schmargendorf Nord, Westend und Teile von Moabit sind bürgerliche Wohnbezirke mitten in Berlin. Hier rund 7um den Kurfürstendamm, Adenauerplatz, Tauentzienstraße und Wittenbergplatz bis runter zum Fehrbelliner Platz, zur Bundesallee und rauf nach Norden zur Straße des 17. Juni sucht man industrielle Gewerbebetriebe vergebens, hier sind exklusive Geschäfte zu Hause und an jedem zweiten Hauseingang hängen die Schilder von Arztpraxen, therapeutischen Einrichtungen, Steuerbüros und Anwaltskanzleien.
Viele Ärzte in Berlin – wenig Betriebsärzte
Doch auch diese Firmen in Berlin brauchen einen Betriebsarzt, den das Gesetz ab einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter vorschreibt – egal, ob die Praxis schon einen fachkundigen Arzt hat, der in Wilmersdorf, Schmargendorf oder Charlottenburg schon lange sein Handwerk betreibt. Doch als Erleichterung gilt, dass Kleinbetriebe bis 10 Mitarbeiter nur den Nachweis der Betreuung führen müssen. Es reicht einen Betriebsarzt zu benennen, der den Betrieb bei Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützt. Ein Präsenz vor Ort, etwa eine kostspielige Begehung, ist nur bei einem besonderen Anlass vonnöten, wenn etwa neue Abläufe im Betriebsgeschehen die persönliche Anwesenheit eines Arztes notwendig erscheinen lassen. Erst ab einer Zahl von mehr als 10 Mitarbeitern schreibt die DGUV 2 einen persönlichen Einsatz vor Ort zwingend vor.
Bei Vorsorgen kommt der Betriebsarzt zur Visite
Das bedeutet im konkreten Einzelfall, dass eine Arztpraxis oder eine Anwaltskanzlei zu einem überschaubaren Honorar – bei DOKTUS ab 198 Euro im Jahr – eine betriebsmedizinische Grundbetreuung erhalten kann, bei der Arzt die Praxis, das Büro oder die Kanzlei fernmündlich oder per E-Mail berät. Die betriebsspezifischen Anteile der Betreuung, etwa die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen, schreiben jedoch nach wie vor zwingend einen Betriebsmediziner vor. Sollten also Vorsorgeuntersuchungen nach der ArbMedVV anfallen – bei Arztpraxen ist es vor allem die Pflichtvorsorge G 42 nach dem Infektionsschutzgesetz, in allen anderen Kanzleien und Büros die Angebotsvorsorge G 37 nach der Bildschirmarbeitsverordnung – dann fährt in der Regel der Betriebsarzt auch nach Wilmersdorf und Charlottenburg, um dort bei genügender Anzahl der Probanden Vorsorgen vor Ort durchzuführen.
Ein WC sollte für die Untersuchung in der Nähe sein
In der Regel ist dafür nur ein genügend großer Ort bereitzuhalten, der der Befundaufnahme dient und von außen nicht einsehbar ist. Ein Tisch und zwei Stühle reichen. Der Stromanschluss sollte nicht mehr als zwei Meter vom Tisch entfernt sein. Bei Hörtests darf es zu keinen Störgeräuschen kommen. Auch ein WC in der Nähe ist von Vorteil.
Doch wo soll man in Charlottenburg, Wilmersdorf, Schmargendorf und Moabit einen Betriebsarzt hernehmen? Denn während Arztpraxen in diesen Bezirken mehr als genug vorhanden sind, fehlt es ausgerechnet an Betriebs- und Arbeitsmedizinern. Hier hilft DOKTUS weiter: Einfach auf der Hauptseite das Antragsformular ausfüllen und schon ist das Zertifikat zu Bestellung auf dem Weg.