Betriebsarzt Niedersachsen: Bestens abgesichert mit DOKTUS
Ein Betriebsarzt in Niedersachsen wird von jedem Betrieb benötigt. Zusätzlich ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich, um die Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen zu erfassen. Auch als Kleinunternehmer mit nur einem Mitarbeiter müssen Sie dem Amt die Betreuung durch einen Betriebsarzt in Niedersachsen und einen Fachkraft für Arbeitssicherheit nachweisen.
(Auch) in Niedersachsen ist es für jeden Betrieb Pflicht, einen Betriebsarzt zu beschäftigen. Zusätzlich ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich, die hilft, die Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen zu erkennen und zu minimieren. Und dies gilt nicht nur für Großbetriebe. Auch als Kleinunternehmer mit nur einem Mitarbeiter müssen Sie die Betreuung durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nachweisen. Und auch in Salzgitter braucht man einen Betriebsarzt.
Ein großer Teil der Wirtschaftskapazität des Landes ist in der Region Hannover angesiedelt. Doch auch Städte wie z.B. Wolfsburg, das durch VW zu einer Hochburg der Automobilindustrie avanciert ist, oder Braunschweig sowie Lüneburg oder Celle mit ihren denkmalgeschützen Altstädten haben eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die Wirtschaft dieses Bundeslandes. Dagegen zählen die Küstenregion sowie die ländlichen Gebiete Niedersachsens zu den eher strukturschwachen Räumen. Eine Ausnahme bilden dabei jedoch die Region um das Oldenburger Münsterland, in der seit Jahren ein deutliches Wirtschaftswachstum zu verzeichnen ist, oder auch der Harz mit dem sowohl touristisch als auch wirtschaftlich interessanten Goslar. Kleine und mittelständische Unternehmen prägen die Wirtschaft in Niedersachsen, denn hier arbeiten 72 Prozent aller Beschäftigen, die alle gesondert von ihren Arbeitgebern betriebsärztlich betreut werden müssen. Aber auch an der Küste, etwa in Wilhelmshaven, werden Betriebsärzte gebraucht.
Mitarbeiter haben Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen
Jeder Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen in Niedersachsen, etwa in Salzgitter, hat Anspruch darauf, dass der Betriebsarzt bei ihm eine Vorsorgeuntersuchung durchführt, wenn er den Verdacht hat, dass seine Gesundheit durch den Arbeitsplatz in Gefahr ist. Bei der sogenannten Wunschvorsorge wird die gesundheitliche Situation des einzelnen berücksichtigt. Es kann dabei jeder Bereich aus der gesamten Arbeitssituation ursächlich für eine Gefährdung sein. Man spricht von einer ganzheitlichen Betrachtungsweise. Oft sind Allergien gegen bestimmte – an sich ungefährliche – Stoffe am Arbeitsplatz der Anlass für eine Wunschvorsorge. Auch Krankheiten (z.B. Depressionen), die durch psychische Belastungen hervorgerufen werden, spielen eine wichtige Rolle. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf, die konkreten Beschwerden genannt zu bekommen. Auch das Ergebnis der Untersuchung des Betriebsarztes unterliegt der Schweigepflicht.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Wichtig: Der Arbeitgeber muss im Fall der Wunschvorsorge erst aktiv werden, wenn der Arbeitnehmer den Wunsch äußert. Allerdings muss der Unternehmer seine Belegschaft prinzipiell darauf hinweisen, dass ein Anspruch auf eine Wunschvorsorgeuntersuchung besteht. Gleiches gilt für die Angebotsvorsorge. Hier weist der Arbeitgeber die Belegschaft darauf hin, dass Arbeitnehmer, die an bestimmten Arbeitsplätzen beschäftigt sind, den Anspruch auf bestimmte Vorsorgeuntersuchungen haben. Ein häufiges Beispiel sind Bildschirmarbeitsplätze. Heutzutage gibt es in fast jedem Unternehmen in Niedersachsen mindestens einen Arbeitnehmer, der einen nicht unwesentlichen Teil seiner Arbeit an einem Bildschirm verbringt. Der Arbeitgeber muss diesen Arbeitnehmern die Vorsorgeuntersuchung G 37 anbieten. Zu empfehlen ist, dieses Angebot zu Nachweiszwecken immer schriftlich zu unterbreiten.
Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten steigt seit Jahren, auch in Niedersachsen. Als Unternehmer müssen Sie Ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und alles tun, um zu verhindern, dass Ihr Mitarbeiter durch seinen Beruf gesundheitlich beeinträchtigt wird. Die Rundum-Betreuung von DOKTUS sorgt dafür, dass Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert werden. Wir finden für Sie einen Betriebsarzt in ganz Niedersachsen, ob in Hannover, Göttingen, Braunschweig,Oldenburg, Osnabrück oder Wilhelmshaven, in Hildesheim, in Peine oder im Landkreis Emsland.