Bewegungsstörungen, chronische Schmerzen und der Verlust der feinmotorischen Kontrolle – wer als Berufsmusiker tätig ist, kennt das Risiko der fokalen Dystonie. Bereits Robert Schumann soll unter der fokalen Dystonie, dem sogenannten Musikerkrampf gelitten haben. Dennoch hat es lange gedauert bis die seit Jahrhunderten bekannte Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten der gesetzlichen Unfallversicherung aufgenommen wurde. Dies geschah erst kürzlich, im August 2017, auf entsprechende Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats.
Die Erkrankung tritt bei Musikern auf, die komplexe Bewegungsprogramme täglich mit hoher Präzision und Geschwindigkeit abrufen und einüben. Wer stereotype Bewegungsabläufe unter besonderer Konzentration und Ansprannung mehrere Stunden täglich ausführt, ist gefährdet. Betroffen sind vorwiegend Pianisten, Geiger, Gitarristen oder Bläser und Perkussionisten. Die Liste ist allerdings nicht abschließend. Das klinische Erscheinungsbild der Erkrankung ist aufgabenspezifisch. Eine häufige Form bei Musikern aus allen Bereichen ist die sogenannte Handdystonie.
Der Musiker ist dann nicht mehr in der Lage, die Funktion seiner Hand zu kontrollieren. Ein plötzlich auftretendes Einrollen, Strecken oder Spreizen einzelner Finger zeigt sich zunächst nur beim Spielen schneller Abschnitte. Blasmusiker weisen Symptome der orofazialen Ansatzdystonie auf, also einer Störung der Muskulatur im Mund-Gesichtsbereich. Mögliche Folgen sind eine gestörte Kau-, Beiß- und Schluckentwicklung und Artikulationsstörungen. Es kann auf Dauer auch zu Zahn- und Kieferfehlstellungen kommen. Der überwiegende Teil von einer fokalen Dystonie betroffenen Berufsmusiker erleidet infolge der Störung erhebliche berufliche Einbußen. Fast ein Drittel ist sogar zur Aufgabe des Berufs gezwungen.
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