Urlaub auf dem Traumschiff – Betriebsmediziner sind mit an Bord
Die Kreuzschifffahrt boomt. Bereits 2013 waren knapp 1,7 Millionen Deutsche an Bord eines Luxusliners, Tendenz steigend. Derzeit fahren über 400 Kreuzfahrschiffe über die Meere. Um die medizinische Versorgung an Bord zu gewährleisten, sind Betriebsmediziner als Schiffsärzte vor Ort. Hier gelten nationale Vorschriften und internationale Standards. So muss sich auf deutschen Schiffen bereits ab 75 Passagieren ein Betriebsmediziner an Bord befinden, ab 800 Personen sind es sogar zwei. Allein diese Zahlen zeigen, dass die Anforderungen für Betriebsärzte an Bord wenig mit dem „Traumschiff“ zu tun haben. Um eine bezahlte Urlaubsreise handelt es sich dabei definitiv nicht.
Anforderungen für den Dienst als Betriebsarzt auf dem Schiff
In der Regel sind die Betriebsärzte auf See Allgemeinmediziner oder Notfallmediziner, manchmal auch Chirurgen. Die Deutsche Gesellschaft für Maritime Medizin (DGMM) empfiehlt den Ärzten auf See auch die Teilnahme an einem Lehrgang für maritime Notfallmedizin. Dieser ist ausgerichtet auf die speziellen maritimen Herausforderungen wie Seekrankheit und Tauchunfälle; der Betriebsarzt auf dem Kreuzfahrtschiff sollte auch eine notfallmedizinische Zahnbehandlung durchführen können und sich mit Tropenkrankheiten auskennen. Der Betriebsmediziner auf See hat ganz andere Anforderungen zu meistern als sein Kollege an Land und muss neben medizinischen und seemännischen Kenntnissen auch fließend englisch sprechen können, inklusive medizinischem und pharmazeutischem Vokabular. Die Ärztekammer Schleswig- Holstein empfiehlt daher die Teilnahme an Kompaktkursen zur Maritimen Medizin.
Seediensttauglichkeit und einmonatiges Praktikum an Bord sind Voraussetzungen
Neben dem medizinischen Know-How gibt es aber noch weitere Anforderungen, die der Betriebsmediziner erfüllen muss. Die im Jahr 2014 in Kraft getretene Maritime-Medizin- Verordnung (MariMedV) regelt die gesundheitlichen Tauglichkeitskriterien – wie körperliche Leistungsfähigkeit, Seh- und Hörvermögen –, die ein zukünftiger Schiffsarzt erfüllen muss. Wer diese Seetauglichkeits-Untersuchung besteht, ist bereits auf dem richtigen Weg. Weiterhin zählt als Eingangsvoraussetzung für den Dienst als Betriebsmediziner an Bord ein mindestens vierwöchiges Praktikum auf See, damit nötige Kenntnisse im Schiffsdienst erlangt werden können. Der Betriebsmediziner ist als Schiffsarzt schließlich auch Besatzungsmitglied im Offiziersrang und muss dieser Verantwortung als Schiffsoffizier im Falle einer Havarie gerecht werden können. Das Praktikum an Bord soll hier die nötigen zusätzlichen Kenntnisse des Schiffbetriebs vermitteln, der Notfallverfahren und der verfügbaren Rettungsmittel.
Fazit: Fachliche Eignung, Seediensttauglichkeit und praktische Erfahrungen im Schiffsdienst sind die Voraussetzungen für eine Registrierung als Betriebsmediziner auf See durch die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehr (§ 19 Maritime-Medizin-Verordnung). Um der Verantwortung als Schiffsarzt gerecht zu werden sind all diese Basisqualifikationen Voraussetzung für den Betriebsmediziner auf dem Kreuzfahrtschiff.
Autor: Karl-Hermann Leukert