Arbeitsmedizinische Vorsorge Tropenuntersuchung (ehemals G 35)
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung „Arbeitsaufenthalt in klimatisch belastenden Gegenden“ (ehemals G 35) richtet sich an Arbeitnehmer*innen, die berufliche Auslandsaufenthalte in Gebieten mit besonderen klimatischen Belastungen und Gesundheitsgefahren planen. Hierzu zählen vor allem tropische Regionen, subtropische Wüstengebiete und auch Polargebiete mit eisigen Temperaturen. Das Risiko für Infektionserkrankungen ist an Orten mit ungünstigem Klima wie starker Hitze oder hoher Luftfeuchtigkeit besonders hoch. Die reisenden Arbeitnehmer*innen sind ebenfalls durch mangelhafte hygienische Verhältnisse sowie eine unzureichende ärztliche Versorgung vor Ort gefährdet. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Angestellten durch einen ausgebildeten Arbeitsmediziner oder Tropenmediziner ist daher Voraussetzung für einen beruflichen Arbeitseinsatz im Ausland.
Arbeitnehmer*innen, die in die Tropen, Subtropen oder in die Polarregion entsandt werden, sind u. a. bei folgenden Berufsgruppen zu finden:
- Entwicklungshelfer*innen
- Diplomatisches Corps
- Ingenieure
Besonders im Bereich kleiner und mittelständischer Betriebe haben berufsbedingte Auslandseinsätze stark zugenommen. Arbeitgeber haben auch in Betrieben mit wenigen Angestellten den gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsschutz der entsandten Mitarbeiter*innen zu gewährleisten. Die sogenannte „Tropen-Untersuchung“ wird von einer Betriebsärztin/einem Betriebsarzt mit spezieller Zusatzausbildung oder einem Reise- und Tropenmediziner durchgeführt.
Verlauf der Untersuchung:
Nach Anfrage des Unternehmens bei DOKTUS – Die Betriebsärzte wird zunächst die Anzahl der zu untersuchenden Mitarbeiter*innen abgefragt. Dann wird besprochen, ob der Untersuchungstermin vor Ort beim Kunden oder in den Praxisräumen von DOKTUS stattfinden kann. Im nächsten Schritt wird ein Termin vereinbart sowie der ungefähre zeitliche Rahmen festgelegt, wenn mehrere Angestellte des Unternehmens teilnehmen. Der Kunde erhält von DOKTUS eine Blanko- Teilnehmerliste, die ausgefüllt zurückgeschickt wird. Zum vereinbarten Termin werden dann die Untersuchungen durchgeführt.
Inhalte der Untersuchung:
Vor jedem beruflichen Auslandsaufenthalt in die genannten Regionen ist eine individuelle reisemedizinische Beratung erforderlich, die der eigentlichen Untersuchung vorausgeht. Das bedeutet, dass die/der Beschäftigte ohne eine Bescheinigung über die erfolgte Beratung die Auslandsreise nicht antreten darf der Unternehmer diese Dienstreise gar nicht genehmigen. Der Betriebsmediziner informiert bei dem Gespräch über die besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen sowie über die ärztliche Versorgungssituation am vorgesehenen Einsatzort. In der Beratung werden auch mögliche individuelle Gesundheitsrisiken erwogen sowie Hinweise zum frühzeitigen Erkennen tropentypischer Erkrankungen gegeben. Informationen zu erforderlichen Malaria- und Impfprophylaxen sind ebenfalls Inhalt des ärztlichen Beratungsgesprächs, das dokumentiert werden muss.
Relevant für die eigentliche Untersuchung ist eine orts- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung. So sieht es die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vor. Die Untersuchung gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Die Erstuntersuchung der Allgemeinen Untersuchung besteht aus einer allgemeinen und umfassenden Anamnese, bei der auch auf Vorerkrankungen eingegangen wird (fällig ab einem jährlichen Auslandseinsatz von mehr als drei Monaten sowie auch bei mehreren kürzere Reisen )
- Die Spezielle Untersuchung beinhaltet Laboruntersuchungen (Blut und Urin) sowie ein Ruhe-EKG
Weitere Untersuchungen wie ein Belastungs-EKG oder spezielle Laboruntersuchungen erfolgen je nach klinischem Befund. Auch die Durchführung erforderlicher Reiseimpfungen sind Bestandteile der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung Mehrwöchige Erkrankungen oder Beeinträchtigungen des Angestellten nach einer Reise sowie eine neu eingetretene Schwangerschaft geben Anlass für eine frühzeitige Nachuntersuchung.
Laut DGUV gelten auch Länder abseits der genannten Regionen als Risikogebiete aufgrund mangelhafter medizinischer Infrastruktur bzw. mangelhafter Hygiene. Daher werden Untersuchungen auch für einige asiatische Länder und Teile Rumäniens und Bulgariens fällig.
Wichtiger Hinweis: Als tropenuntauglich gelten Personen, die einer ständigen ärztlichen Kontrolle bedürfen. Auch wenn mit einer Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung am Einsatzort zu rechnen ist, kommt ein „Arbeitseinsatz in belastenden Gegenden“ nicht in Frage. Eine ganze Reihe von Krankheitsbildern zählen hierzu, angefangen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Erkrankungen der Atmungsorgane, des Verdauungstraktes, des Stoffwechsels bis hin zu neurologischen Störungen.
Die G 35 ist eine Pflichtvorsorge bei beruflichen Arbeitseinsätzen im Ausland.
Tätigkeiten an Orten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen werden in Teil 4 des Anhangs der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung aufgeführt. Hier ist festgelegt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit nur ausüben lassen darf, „wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat“ (§ 4 Abs. 1 und 2 ArbMedVV).
So verläuft die Vorsorge Arbeitsaufenthalt in klimatisch belastenden Gegenden
Allgemeine Informationen zur Tropenuntersuchung
Arbeitgeber sind verpflichtet im Rahmen einer orts- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung die entsprechenden Schutzmaßnahmen für die reisenden Mitarbeiter*innen abzuleiten. Grundsätzlich findet bei der G 35 eine Einzelfallprüfung statt: Belastende Faktoren wie Klima, Infektionsgefahren, Umweltfaktoren, defizitäre Infrastruktur und Versorgung, mangelhafte Hygiene als auch geografische Besonderheiten werden hier unter die Lupe genommen.