Schweißen kann aus vielerlei Gründen eine gesundheitsgefährdende Arbeit sein. Man denke nur an die UV-Strahlung, den Lärm sowie an die hohen klimatischen Belastungen (Hitzestau durch Schutzkleidung), die beim Schweißen entstehen. Zu den größten Gefährdungen zählen allerdings die Staube und Rauche, die beim Arbeiten an der Schweißnaht entstehen, der direkten Verbindungsstelle der Werkstücke. Besonders den Schweißrauchen, die als Partikel, aber auch als Gase vorkommen, gilt die gesteigerte Aufmerksamkeit der Betriebsmedizin. Wie in vielen anderen Arbeitsbereichen gilt: Durch gute Schulung und einsatzgerechte Schutzkleidung und Schutzschild können Gefährdungen deutlich heruntergesenkt werden.
Seit 2018 gilt eine Schweißrauchkonzentration von 1,25 mg/m3 A-Staubanteil (kleinpartikeliger Staub, der beim Einatmen über die Atemwege aufgenommen wird und bis in die Lungenbläschen vordringen kann) als Arbeitsplatzgrenzwert. Da jedoch in vielen Betrieben erfahrungsgemäß keine Luftgrenzwerte vorliegen, erfolgt stattdessen häufig eine Bemessung nach Schätzwerten. Kriterien sind in der Regel die Schweißart, die Dauer der Schweißtätigkeit pro Tag/ pro Woche, die Arbeit mit oder ohne Absauggeräte für Schweißräuche.
Bei regelmäßiger Schweißtätigkeit von bis zu einer halben Stunde pro Tag oder bis zu zwei Stunden pro Woche ist nach diesen Erfahrungswerten keine arbeitsmedizinische Vorsorge (ehemals G 39) notwendig. Jedoch ist prinzipiell diese Vorsorge vom Arbeitgeber anzubieten. Bei überwiegender Schweißtätigkeit ist sie als Pflichtuntersuchung zu veranlassen.