Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeiten mit Absturzgefahr (ehemals G 41)
Die Untersuchung „Arbeiten mit Absturzgefahr“ (ehemals G 41) dient sowohl den Beschäftigten als auch Arbeitgebern zur Feststellung einer grundsätzlichen Tauglichkeit bei der Ausübung einer Berufstätigkeit mit Absturzgefahr. Die Arbeitsmedizin bietet diese Untersuchung daher als Eignungsuntersuchung an. Die G 41 richtet sich an alle Arbeitnehmer*innen, die ihre Tätigkeiten in der Höhe ausüben und einem Absturzrisiko ausgesetzt sind. Bei folgenden Berufsbildern zählen Höhenarbeiten zum festen Anforderungsprofil:
- Industriekletterer (beispielsweise an Windkraftanlagen oder beim Brückenbau)
- Fensterputzer
- Denkmalschützer
- Forstarbeiter
Doch auch für die Beschäftigten etlicher anderer nicht explizit genannter Berufsgruppen ist diese Untersuchung möglicherweise Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Verlauf der Untersuchung
Nach Anfrage des Unternehmens bei DOKTUS – Die Betriebsärzte wird zunächst die Anzahl der zu untersuchenden Mitarbeiter*innen abgefragt und eine Teilnehmerliste erstellt. Anschließend wird besprochen, ob die Vorsorgeuntersuchung vor Ort beim Kunden oder in den Praxisräumen von DOKTUS stattfinden kann.
Im nächsten Schritt wird ein Untersuchungstermin vereinbart sowie der ungefähre zeitliche Rahmen festgelegt, wenn mehrere Untersuchungen hintereinander erfolgen. Zum vereinbarten Termin werden dann die Untersuchungen durch fachlich ausgebildete Betriebsmediziner durchgeführt.
Inhalte der Untersuchung
Die Vorsorgeuntersuchung „Arbeiten mit Absturzgefahr“ wird nach einem genau festgelegten Untersuchungskatalog durchgeführt. Sie umfasst eine eingehende ärztliche Untersuchung, bei der der Gesundheitszustand der Beschäftigten im Fokus steht. Im Rahmen der ärztlichen Anamnese werden auch frühere Befunde berücksichtigt und aktuelle Beschwerden abgefragt. Bestandteile der Untersuchung sind im Einzelnen :
- Anamnese und Untersuchung hinsichtlich Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie der Blutgefäße
- Laborwerte (Blut und Urin)
- Blutdruck
- Hörtest
- Sehtest
- Neurologische und psychische Auffälligkeiten, die zu Beeinträchtigungen führen können
Gleichgewichtsfunktion - EKG in Ruhe
- Ergometrie (Belastungs-EKG ab dem 40. Lebensjahr und bei besonderer Belastung)
Die Untersuchungsdauer beträgt ca. 45 bis 90 min.
Die Untersuchungsfristen variieren je nach Alter und der ärztlichen Einschätzung, in der Regel alle 12 bis 36 Monate.
Diese spezielle Eignungsuntersuchung soll das Sicherheitsrisiko für die Arbeitnehmer*innen am Arbeitsplatz vermindern. Denn nur, wer die geforderten gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt, darf Arbeiten an Windrädern, Dächern, Masten, Häuserfassaden oder Baumarbeiten durchführen. Als Nachweis für den Arbeitgeber werden hiermit auch die versicherungstechnischen Anforderungen erfüllt.
Die G 41 ist demnach eine sehr sorgfältige gesundheitliche Untersuchung der Angestellten, die der Sicherheit am Arbeitsplatz dient und Arbeitgebern die Grundlage für den vorgeschriebenen Versicherungsschutz bietet. Die Untersuchung ist Voraussetzung für alle Arbeiten mit Absturzgefahr.
Ist die G 41 eine Pflichtvorsorge?
Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen sind generell nicht Gegenstand des Arbeitssicherheitsgesetztes (ASIG). Auch in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird die G 41 nicht als Pflichtvorsorge aufgeführt. Gleichwohl wird eine spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung nach Berufsgenossenschaftlichem Grundsatz fällig. Die Untersuchung „Arbeiten mit Absturzgefahr“ ist ein solcher Fall (BGI 504-41). Denn bei Höhenarbeiten sind entsprechende arbeitsmedizinische Untersuchungsanlässe gegeben. Der Arbeitgeber trägt letztendlich die Verantwortung für die eingesetzten Mitarbeiter*innen und deren gesundheitliche Voraussetzungen für die gefährdende Tätigkeit.
Der Nachweis der Eignung liegt demnach im berechtigten Interesse des Arbeitgebers. Mit der Untersuchung soll festgestellt werden, ob die Bewerber oder Beschäftigten den Arbeitsplatzbedingungen gerecht werden. Rechtsgrundlage für die Untersuchung nach G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ ist nicht der gesetzliche Arbeitsschutz sondern das Arbeitsrecht.
Wichtiger Hinweis: Die sogenannte Absturzhöhe spielt für die Veranlassung der Untersuchung keine Rolle. Dieser Eignungstest für Mitarbeiter*innen gilt beispielsweise auch im Bergbau in Schächten oder Blindschächten, also immer dort, wo die Beschäftigten zeitweise ohne Sicherung gegen Absturz arbeiten müssen. Wenn aber durch die Art des Einsatzes keine Absturzgefahr besteht, ist diese Untersuchung nicht erforderlich. Dies ist z.B. der Fall bei Arbeiten in gesicherten Arbeitskörben.
Auch einer Wunschvorsorge von Arbeitnehmer*innen muss nachgegangen werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Beschäftigte nur mit persönlicher Schutzausrüstung gegen die Absturzgefahr gesichert sind.
So verläuft die Vorsorge Arbeiten mit Absturzgefahr
Allgemeine Informationen zu Arbeiten mit Absturzgefahr
Diese spezielle Untersuchung ist für Arbeiten an riskanten Höhenarbeitsplätzen gedacht und dient der Sicherheit der Beschäftigten. Die entsprechenden Tests sollten daher auch in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Schließlich können gesundheitliche Beeinträchtigungen erst im Laufe der Berufstätigkeit auftreten. Gerade bei Höhenarbeitern zählen Untersuchungen zu Herz-Kreislauf-Parametern zum Pflichtprogramm. Denn in großer Höhe kann bereits ein leichter Schwindelanfall die Absturzgefahr erhöhen.
Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist deshalb gemeinsames Anliegen von Arbeitgebern und ausgebildeten Arbeitsmedizinern. Gemeinsam leiten Betriebsmediziner*innen mit der Betriebsleitung die Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes ab und führen entsprechende betriebliche Vorsorgeuntersuchungen durch.