Siemensstadt: DOKTUS – die Betriebsärzte
Zwischen Volkspark Jungfernheide und der Spree liegt im Nordwesten Berlins Siemensstadt. Das Rote Backsteinensemble gehört heute teilweise zum Weltkulturerbe. Wie der Name schon verrät, hat die Wohnsiedlung mit dem Weltkonzern Siemens zu tun. Während in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Großunternehmen Berlin den Rücken gekehrt haben, ist Siemens zumindest als Produktionsstandort geblieben. Um die Jahrhundertwende plante die Firma Siemens & Halske am Nonnendamm eine Arbeitersiedlung zu errichten. Das Vorhaben scheiterte beinahe an den Städten Spandau und Charlottenburg, die dadurch ihre vornehmeren Viertel in Gefahr sahen. Doch Siemens setzte sich schließlich durch und so entstand eine Arbeitersiedlung, die Maßstäbe setzte. Bald arbeiteten in den verschiedenen Werken des Unternehmens 23.000 Mitarbeiter. Auch heute noch ist Siemens der wichtigste Arbeitgeber vor Ort, aber längst nicht mehr der einzige. Der Konzern selbst sorgt dafür, dass neue junge Unternehmen entstehen. Nach einer Vereinbarung mit dem Berliner Senat 2018 startete Siemens sein Projekt Siemensstadt 2.0. Unter anderem werden Start-Ups gefördert, die sich hier ansiedeln. Doch auch für noch sehr kleine Unternehmen gilt: Sie sind zur Benennung eines Betriebsarztes oder einer Betriebsärztin verpflichtet. Industriegiganten wie Siemens haben damit kein Problem, sie stellen Arbeitsmediziner und Betriebsärzte fest an. Für junge Unternehmen ist das keine Option. Ein Start-Up kann sich keinen festangestellten Betriebsarzt leisten. Möglichst viel Geld muss in die neugegründete Firma fließen. Trotzdem muss ein Betriebsarzt benannt werden, so will es der Gesetzgeber. DOKTUS kennt die Sorgen und Probleme aufstrebender Firmen und hat für diesen Fall einige günstige Pakete geschnürt, mit denen die gesetzlichen Anforderungen abgedeckt werden.
Was macht ein Betriebsarzt bei einem neuen Unternehmen?
Ehe eine Firma loslegen kann, muss der Betriebsarzt erst einmal einen Blick auf die Ist-Situation eines Unternehmens werfen. Zu den ersten Aufgaben der Betriebsmedizin zählt daher auch – wenn gewünscht – die Unterstützung bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Durch diese Gefährdungsbeurteilung sollen präventiv Gefahren an allen Arbeitsplätzen erkannt und abgestellt werden. Konkrete Empfehlungen für Abhilfe bzw. die stete Kontrolle und Anpassung der Maßnahmen fallen ebenso in den Aufgabenbereich der Arbeitsmediziner:innen. Außerdem ist die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt auch für Einstellungs-, Eingangs- oder Vorsorgeuntersuchungen zuständig. Wie aufwändig diese Untersuchungen ausfallen, hängt vom einzelnen Betrieb ab.
Unternehmen sind in unterschiedliche Gefahrenklassen eingruppiert. So fallen Vorsorgeuntersuchungen bei einem Fassadenkletterer intensiver aus, als etwa bei einer Bürokraft. Darüber hinaus ist auch Beratung hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eine zentrale Aufgabe von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten. Während ein Hausarzt in der Regel konsultiert wird, wenn man krank ist, so ist es die vornehmliche Aufgabe des Betriebsarztes, zu verhindern, dass solch eine Konsultation überhaupt notwendig wird. Vordergründig bezieht sich das nur auf den Arbeitsplatz. Doch Betriebsärzte sind aber auch im Impfeinsatz. So verabreichen sie zu Beginn der kalten Jahreszeit Grippeschutzimpfungen und sind nach wie vor in der Coronapandemie so etwas wie das Rückgrat der Impfkampagne in Deutschland. Damit stärken Betriebsärztinnen und Betriebsärzte nicht nur die Gesundheit in einem Unternehmen, sondern in der ganzen Gesellschaft.
Betriebsärzte hören zu
In den vergangenen Jahren hat sich der Fokus der Arbeitsmedizin allgemein und speziell auch bei den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten von DOKTUS immer stärker auf die mentale Gesundheit gerichtet. Längst beschäftigen sie sich mit viel mehr als mit Haltungsschäden oder Staublungen. Die Frage: Was macht die Arbeit mit dem Menschen, ist ins Zentrum gerückt. Inzwischen ist belegt, dass Mobbing, Depressionen und Burn-Out vielen Unternehmen und der gesamten Wirtschaft großen Schaden zufügen und daher der Blick auf den einzelnen Beschäftigten besonders wichtig wird. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind inzwischen dafür sensibilisiert, in Gesprächen zu erkennen, wenn Unheil für den Gemütszustand von Mitarbeiter:innen droht. Diese können sich im Übrigen völlig sicher sein, dass bei einem Gespräch mit dem Betriebsarzt jegliche Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Denn auch für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte gilt natürlich das Prinzip der ärztlichen Schweigepflicht.