Was ist eine Berufskrankheit?
Als Berufskrankheit bezeichnet man eine Erkrankung, die durch die berufliche Tätigkeit oder das berufliche Umfeld verursacht wurde. Voraussetzung für die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit ist, dass das Krankheitsbild in der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt wird. Im Einzelfall können Krankheiten auch als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden. Klassische Berufskrankheiten sind Erkrankung der Atemwege (Staublunge) bei Bergleuten, Schwerhörigkeit bei lärmintensiven Arbeitsplätzen oder Hauterkrankungen beim Umgang mit Chemikalien. Das Wort „Berufskrankheit“ ist allerdings kein medizinischer Begriff. Vielmehr handelt es sich um einen juristischen Ausdruck. Früher wurde auch der Begriff „Gewerbekrankheit“ verwendet.
Was bedeutet eine Berufskrankheit für den Erkrankten?
Ist eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt worden, werden die Kosten nicht von der Krankenkasse, sondern von der entsprechenden Berufsgenossenschaft beziehungsweise der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Das kann für den Erkrankten deutliche Vorteile mit sich bringen. Die Unfallversicherung übernimmt zusätzliche Leistungen, die über die Kosten für eine Heilbehandlung hinausgehen, wie Zuschüsse, Rehabilitationsmaßnahmen, Umschulungen und vieles mehr.
Was wird als Berufskrankheit anerkannt?
Derzeit sind rund 80 Krankheiten auf der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt. Sie umfasst Krankheiten, die chemische Ursachen haben, physikalisch-mechanisch bedingt sind, durch Parasiten ausgelöst wurden, sowie Erkrankungen der Lunge, des Rippfells oder der Eierstöcke und Hautkrankheiten. Was bislang nicht auf der Liste vertreten ist, sind Krankheiten, die auf psychische Ursachen zurück zu führen sind.
Wie viele Fälle von Berufskrankheiten gibt es?
In Deutschland werden im Jahr etwas mehr als 100.000 Fälle als Berufskrankheit angemeldet. Als Berufskrankheit anerkannt werden dagegen lediglich weniger als 40.000. In bestimmen Berufsgruppen werden bei bestimmten Krankheiten automatisch Berufskrankheiten angenommen, etwa Infektionskrankheiten bei Beschäftigten im medizinischen Bereich. In Folge von Berufskrankheiten sterben in Deutschland jährlich zwischen 2.000 und 2.500 Menschen und damit zehn Mal mehr als bei Wegunfällen, die ebenfalls von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden.
Was ist eine „Wie-Berufskrankheit“?
Die Liste der Berufskrankheiten umfasst neben den bereits benannten noch eine sechste Kategorie: „Krankheiten sonstiger Ursache“. Hier findet sich bislang lediglich das Krankheitsbild „Augenzittern bei Bergleuten“. Trotzdem werden immer wieder Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt, die nicht auf der Liste der Berufskrankheiten stehen. In der Regel ist diese Art der Anerkennung das Resultat einer längeren rechtlichen Auseinandersetzung, die meist mit einem höchstrichterlichen Urteil endet. Ein bekanntes Beispiel dafür sind Bundeswehrsoldaten, deren Krebserkrankungen auf Radaranlagen zurück zu führen waren. 2015 hatte das bayrische Sozialgericht entschieden, dass die Bundeswehr diese Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkennen muss. Im Juni 2023 hat das Bundessozialgericht in Kassel geurteilt, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung bei einem Rettungssanitäter als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden muss. Krankheiten psychischen Ursprungs sind der der Liste der Berufskrankheiten bislang nicht aufgeführt.