Was ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung?

Mit einer psychischen Gefährdungsbeurteilung werden betriebsinterne Faktoren ermittelt, durch die bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Betriebes psychische Beeinträchtigungen erzeugt werden können. Seit 2013 sind Unternehmen dazu verpflichtet im Rahmen ihrer gesetzlichen Gefährdungsbeurteilung auch auf Belastungsfaktoren einzugehen, die die Psyche der Beschäftigten gefährden könnten.

Welche Faktoren können psychische Gefährdungen auslösen?

Äußere Faktoren wie Lärm oder auch ergonomische Mängel am Arbeitsplatz können zu Stress führen. Auch der soziale Umgang innerhalb des Betriebes spielt eine Rolle. Entscheidende Punkte können mangelnde Anerkennung oder fehlende Wertschätzung sein. Auch kann ein Arbeitsfeld ganz ohne Kollegen bei manchen Menschen Stress auslösen. Eine entscheidende Bedeutung kommt der Hierarchie in einem Unternehmen und der Kommunikation zwischen den Ebenen zu. Außerdem können auch mit der richtigen Organisation der Arbeit, psychische Gefährdungsfaktoren verringert werden.

Zu welchen Beeinträchtigungen können Faktoren psychischer Gefährdung führen?

Eine klassische Folge von psychischer Überlastung ist das Burn-Out-Syndrom, das allerdings nicht als eigenständige Krankheit betrachtet wird. Die Symptome können sich von Person zu Person unterschiedlich zeigen. Insgesamt wurden bislang 130 unterschiedliche Symptome identifiziert. Daher ist das Burn-Out-Syndrom bisweilen auch schwer von einer Depression abzugrenzen, die ihrerseits ebenfalls ihren Ursprung im beruflichen Umfeld haben kann. Auch Angststörungen können immer wieder zur Arbeitsunfähigkeit führen. Doch manchmal verbergen sich hinter scheinbar körperlichen Beschwerden tatsächlich psychische Beeinträchtigungen, die ihre Wurzeln in der Arbeit haben können. Dazu zählen Rücken- und Kopfschmerzen. 2023 wurde erstmals eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt. Ein Rettungssanitäter erlitt nach einem Amoklauf mit mehreren Toten eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Die PTBS wurde in diesem Fall vom Bundessozialgericht als Berufskrankheit anerkannt.

Was unterscheidet eine psychische Gefährdungsbeurteilung von einer klassischen Gefährdungsbeurteilung?

Während sich die klassische Gefährdungsbeurteilung auf klare physikalische Größen, zum Beispiel in Form von Grenzwerten stützen kann, ist dieser Weg der psychischen Gefährdungsbeurteilung verschlossen. Zwar lehnt sich die psychische Gefährdungsbeurteilung ebenfalls an das Sieben-Schritt-Verfahren der Gefährdungsbeurteilung an. Doch die Vorgehensweisen sind dabei völlig andere. Es werden fünf Bereiche untersucht: 1. Arbeitsinhalte und Arbeitsaufgabe, 2. Arbeitsorganisation, 3. Soziale Beziehungen, 4. Arbeitsumgebung und 5. Arbeitsformen. Das Instrumentarium für die psychische Gefährdungsbeurteilung reicht von Beobachtung, Befragungen und Interviews bis zu Workshops. Dabei stehen nicht die Beschäftigten persönlich im Blickfeld, sondern ihre Arbeitsumgebung wird beurteilt. Alle Gespräche, Auswertungen von Fragebögen und alle weiteren persönlichen Angaben werden anonymisiert. Für eine psychische Gefährdungsbeurteilung ist eine akribische Vorbereitung und gewissenhafte Durchführung unabdingbar. Eine mangelhafte oder missglückte psychische Gefährdungsbeurteilung kann sich am Ende kontraproduktiv auswirken, dann nämlich, wenn durch falsche Erwartungen oder Misstrauen der Betriebsfrieden gestört wird.

Wann ist eine psychische Gefährdungsermittlung erfolgreich?

Wenn alle Faktoren für eine psychische Gefährdung identifiziert und beseitigt werden, ist das zwar ein Teilerfolg. Die Ergebnisse dieser Art von Gefährdungsermittlung kann darüber hinaus auch noch Fingerzeige geben, wie das Betriebsklima nachhaltig verbessert und die Produktivität langfristig gesteigert werden können.