Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung obstruktive Atemwegserkrankungen (ehemals G 23)
Obstruktive Atemwegserkrankungen sind gekennzeichnet durch Verengungen (Obstruktionen) der Bronchien in der Lunge. Als Beispiele hierfür lassen sich die Volkskrankheiten Asthma und COPD (Chronische obstruktive Lungenerkrankung) aufführen. Erkrankungen der Atemwege zählen zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Erwachsenenalter. Doch auch bei der Auflistung der anerkannten Berufskrankheiten stehen sie regelmäßig unter den Top 3.
Zumeist sind es allergische oder irritativ und toxisch wirkende Stoffe, die verantwortlich sind für den Ausbruch dieser arbeitsplatzbedingten Erkrankungen.
Dabei handelt es sich häufig um Asthma oder COPD durch chemisch irritativ wirkende Stoffe, die eine Schädigung der Bronchialschleimhaut verursachen können – meist chronische Erkrankungen, teils mit schleichendem Beginn. Besonders ungünstig wirkt sich dabei aus, wenn zur beruflichen Schadstoffbelastung noch außerberufliche Noxen (schädigende Stoffe hinzukommen), die in erster Linie dem Genuss von Tabakwaren zuzuordnen sind.
Mit der Vorsorgeuntersuchung „Obstruktive Atemwegserkrankungen“ (ehemals G 23) soll entsprechenden Erkrankungen der Atemwege wirksam entgegengetreten werden. In u. a. folgenden Berufsfeldern und Arbeitsbereichen fallen diesbezüglich Untersuchungen an:
- Chemische Industrie
- Galvanotechnik
- Friseurhandwerk
- Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten
- Schweißen und ähnliche Techniken
- Kunststoffverarbeitung
- Vulkanisieren von Gummi
- Behandeln diverser Oberflächen
- Nahrungsmittelindustrie
- Land- und Forstwirtschaft
Hinzu kommen noch weitere Berufsgruppen, die mit atemwegsreizenden und -schädigenden Substanzen arbeiten.
Verlauf der Untersuchung
Nach Anfrage des Unternehmens bei DOKTUS – Die Betriebsärzte wird zunächst die Anzahl der zu untersuchenden Mitarbeiter*innen abgefragt. Dann wird besprochen, ob der Untersuchungstermin vor Ort beim Kunden oder in den Praxisräumen von DOKTUS stattfinden kann. Im nächsten Schritt wird ein Termin vereinbart sowie der ungefähre zeitliche Rahmen festgelegt, wenn mehrere Angestellte des Unternehmens teilnehmen. Der Kunde erhält von DOKTUS eine Blanko-Teilnehmerliste, die ausgefüllt zurückgeschickt wird. Zum vereinbarten Termin werden dann die Untersuchungen durchgeführt.
Inhalte der Untersuchung
Die arbeitsmedizinische Untersuchung „Obstruktive Atemwegserkrankungen“ (ehemals G 23) wird von einer Betriebsärztin/einem Betriebsarzt mit spezieller Zusatzausbildung durchgeführt.
Die Untersuchung umfasst folgende Abschnitte:
- Allgemeine Anamnese
- Körperliche Untersuchung; hierbei vor allem der Luftwege, HNO und Herz- Kreislauf- System
- Lungenfunktionstest (Spirometrie), EKG und Ergometrie (ab 40. Lebensjahr bzw. anlassbezogen)
- ggf. arterielle Pulsoximetrie (Messung des Blut-Sauerstoffsättigungsmessung)
- ggf. Histamin-Provokationstest und/oder Allergietestung
- ggf. Röntgen Thorax
Untersuchungsdauer: Etwa 30 Minuten
Untersuchungsfrist: Die Untersuchung wird obligatorisch vor Aufnahme der Arbeitstätigkeit durchgeführt, Die erste Nachuntersuchung erfolgt nach 12 Monaten, alle weiteren dann im Zeitraum von 12 bis 36 Monaten sowie erneut bei Beendigung der Arbeitstätigkeit.
Ob die arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 23 eine Angebots- oder eine Pflichtvorsorge ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Maßgeblich für die Entscheidung sind die jeweilige Exposition und die Arbeitsplatzgrenzwerte, also die definierten durchschnittlichen Grenzwerte für die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz.
So verläuft die Vorsorge obstruktive Atemwegserkrankungen
Allgemeine Informationen zur Vorsorge obstruktive Atemwegserkrankungen
Gemäß der Handlungsanleitungen für arbeitsmedizinische Stoffe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt es vier Gefährdungsgruppen für die Stoffe, die für obstruktive Atemwegserkrankungen verantwortlich sind: atemreizende und -irritierende toxische Stoffe, atemwegssensibilisierende Stoffe, unausgehärtete Epoxidharze und Platinverbindungen. Allein an der Tatsache, dass die DGUV für jede dieser Gefährdungsgruppen eine eigene Handlungsanleitung erstellt hat, zeigt die Vielfalt der Faktoren, die zu einer Erkrankung führen. Im Umkehrschluss ist dies aber auch ein erster Hinweis auf die Differenziertheit der möglichen vorbeugenden und therapeutischen Gegenmaßnahmen.