Arbeitsmedizinische Untersuchung Atemschutzgeräte Gruppe 2 (ehemals G 26.2)
Noch mehr als die medizinischen Gesichtsmasken (Mund-Nasenschutz-Produkte) dienen Atemschutzgeräte dem Schutz vor gesundheitsschädlichen Stoffen, Partikeln oder Organismen, die über die Atemwege in den Körper gelangen können. Nach dem Grundsatz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zählen zur Gruppe 2 der Atemschutzgeräte (ehemals G 26.2) folgende Geräte:
Filtergeräte mit Partikelfiltern der Partikelfilterklasse P3, Filtergeräte mit Gasfiltern und Kombinationsfiltern aller Filterklassen; Regenerationsgeräte unter 5 kg; Frischluft-Saugschlauchgeräte; Strahlenschutzgeräte und Schutzanzüge in Verbindung mit Schlauch- bzw. Filtergeräten. Filter, z. B. ABEK P2/P3 nach Gefährdungsbeurteilung ggfs. in Gruppe 3
Bei u. a. folgenden Berufen und Einsatzgebieten kommt der Gebrauch von Atemschutzgeräten generell vor:
- Feuerwehren
- Katastrophenschutz
- Schweißer
- Chemiker und Pharmazeuten
- Taucher
- Lackierer
Verlauf der Untersuchung:
Nach Anfrage des Unternehmens bei DOKTUS – Die Betriebsärzte wird zunächst die Anzahl der zu untersuchenden Mitarbeiter*innen abgefragt und eine Teilnehmerliste erstellt. Anschließend wird besprochen, ob die Vorsorgeuntersuchung vor Ort beim Kunden oder in den Praxisräumen von DOKTUS stattfinden kann.
Im nächsten Schritt wird ein Untersuchungstermin vereinbart sowie der ungefähre zeitliche Rahmen festgelegt.
Inhalte der Untersuchung:
- Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit; Beschwerden unter besonderer Beachtung von Arbeitsplatz, Arbeitsaufgabe und Arbeitsplatzbedingungen
- Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit, vor allem der oberen und unteren Luftwege, Herz-Kreislauf-System, Stoffwechsel und Bewegungsapparat
- Lungenfunktionstest
- Hörtest
- Sehtest
- Ruhe-EKG
- Laborwerte (Blut, Urin)
- ggf. Röntgen Lunge (digital) nach ärztlichem Ermessen (extern)
Die Untersuchungsdauer beträgt in der Regel 45 Minuten plus die Zeit eines eventuellen Röntgens. Nachuntersuchungen werden fällig bei Personen bis 50 Jahren vor dem Ablauf von 36 Monaten. Bei Personen über 50 Jahren und einem Gerätegewicht bis zu 5 kg werden Nachuntersuchungen vor Ablauf von 24 Monaten fällig, bei Personen über 50 Jahren und einem Gerätegewicht über 5 kg vor Ablauf von 12 Monaten.
Mitzubringen sind:
- Sehhilfen: Brillen oder Kontaktlinsen (falls vorhanden)
- Alte Röntgen-Bilder und Röntgen-Berichte der Lunge (falls vorhanden)
Vor der Blutabnahme dürfen Sie frühstücken. Sie müssen nicht nüchtern bei uns erscheinen.
So verläuft die Untersuchung Atemschutzgeräte Gruppe 1
Allgemeine Informationen
Atemschutzgeräte sind Teil der persönlichen Schutzausrüstung. Sie schützen die Träger vor dem Einatmen von Schadstoffen aus der Umgebungsatmosphäre und vor Sauerstoffmangel. Nach ihrer Funktionsweise unterscheidet man Filtergeräte von Isoliergeräten.
Wer beruflich mehr als eine halbe Stunde pro Tag Atemschutzgeräte-Träger ist (Geräte zur Flucht- und Selbstrettung ausgenommen), benötigt diese Vorsorgeuntersuchung.
Atemschutzgeräte werden gemäß der arbeitsmedizinischen Regeln in drei Gruppen unterteilt. Entscheidend für die Klassifizierung sind das Gerätegewicht sowie die Druckdifferenzen bei der Einatmung und der Ausatmung. Das Gerätegewicht und der Atemwiderstand – und somit die Belastung durch die Geräte – steigen von Gruppe 1 bis Gruppe 3 an.
Gruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar
Gruppe 2: Gerätegewicht von 3 – 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar
Gruppe 3 Gerätegewicht über 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar
Wichtiger Hinweis:
Für die Mehrzahl der Arbeitskräfte ist die Vorsorge Atemschutzgeräte (ehemals G 26.2) eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Dies gilt nicht für Angehörige der Feuerwehr, bei denen diese Untersuchungen als Eignungsuntersuchungen ausgeführt werden.