Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Atemschutzgeräte Gruppe 3 (ehemals G 26.3)
Arbeitnehmer*innen, die bei ihrer Tätigkeit Atemschutzgeräte tragen müssen, haben eine zusätzliche Belastung durch das Gewicht des entsprechenden Gerätes sowie durch die Druckdifferenzen und den Widerstand bei der Ein- und Ausatmung. Darüber hinaus sind weitere mögliche belastende Faktoren wie Klima, Schwere der Arbeit und Benutzungsdauer von Bedeutung. Bei den obligatorischen arbeitsmedizinischen Vorsorgen handelt es sich beim Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 und 3 um Pflichtuntersuchungen.
Nach dem Grundsatz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zählen zur Gruppe 3 der Atemschutzgeräte (ehemals G 26.3) folgende Geräte: Frei tragbare Isoliergeräte wie Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer), Regenerationsgeräte über 5 kg, Schutzanzüge in Verbindung mit Geräten der Gruppe 3.
Bei u. a. folgenden Berufen und Einsatzgebieten kommt der Gebrauch von Atemschutzgeräten vor:
- Feuerwehren
- Katastrophenschutz
- Schweißer
- Chemiker und Pharmazeuten
- Taucher
Verlauf der Untersuchung:
Nach Anfrage des Unternehmens bei DOKTUS – Die Betriebsärzte wird zunächst die Anzahl der zu untersuchenden Mitarbeiter*innen abgefragt und eine Teilnehmerliste erstellt. Anschließend wird besprochen, ob die Grunduntersuchung der Vorsorge vor Ort beim Kunden oder in den Praxisräumen von DOKTUS stattfinden kann. Folgeuntersuchungen werden dann generell bei Fachärzten durchgeführt. Im nächsten Schritt wird ein Untersuchungstermin vereinbart sowie der ungefähre zeitliche Rahmen festgelegt.
Inhalte der Untersuchung:
- Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit; Beschwerden unter besonderer Beachtung von Arbeitsplatz, Arbeitsaufgabe und Arbeitsplatzbedingungen
- Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit, vor allem der oberen und unteren Luftwege, Herz-Kreislauf-System, Stoffwechsel und Bewegungsapparat sowie Inspektion der Gehörgänge und Beurteilung der Trommelfelle (Otoskopie)
- Lungenfunktionstest (Spirometrie)
- Hörtest
- Sehtest
- Ergometrie (Belastungs-EKG); Anforderungen sind altersabhängig
- Laborwerte (Blut, Urin)
- Röntgenaufnahme der Lunge nach ärztlichem Ermessen
Die Untersuchungen betragen in der Regel 1,5 Stunden plus die Zeit eines eventuellen Röntgens. Die Erstuntersuchung muss vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Inanspruchnahme von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 erfolgen. Nachuntersuchungen werden fällig bei Personen bis 50 Jahren vor Ablauf von 36 Monaten, über 50 Jahren vor Ablauf von 12 Monaten.
Mitzubringen sind:
- Sehhilfen: Brillen oder Kontaktlinsen (falls vorhanden)
- Alte Röntgen-Bilder und Röntgen-Berichte der Lungen (falls vorhanden)
Die körperliche Eignung von Trägern von Atemschutzgeräten muss durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (ehemals G 26.3) ermittelt werden. Die Untersuchungen selbst dürfen nur von Betriebsärzten oder von hierfür durch die Berufsgenossenschaft autorisierten Ärzten durchgeführt werden.
So verläuft die Untersuchung Atemschutzgeräte Gruppe 3
Allgemeine Informationen
Die Bedeutung der körperlichen Fitness von Trägern schwerer Atemschutzgeräte muss klar herausgestellt werden. Sie ist ein äußerst wichtiger Sicherheitsfaktor für die Träger und ihre Kolleg*innen.
Atemschutzgeräte sind Teil der persönlichen Schutzausrüstung. Sie schützen die Träger vor dem Einatmen von Schadstoffen aus der Umgebungsatmosphäre und vor Sauerstoffmangel. Nach ihrer Funktionsweise unterscheidet man Filtergeräte von Isoliergeräten.
Wer beruflich mehr als eine halbe Stunde pro Tag Atemschutzgeräte-Träger ist (Geräte zur Flucht- und Selbstrettung ausgenommen), benötigt diese Vorsorgeuntersuchung.
Atemschutzgeräte werden gemäß der arbeitsmedizinischen Regeln in drei Gruppen unterteilt. Entscheidend für die Klassifizierung sind das Gerätegewicht sowie die Druckdifferenzen bei der Einatmung und der Ausatmung. Das Gerätegewicht und der Atemwiderstand – und somit die Belastung durch die Geräte – steigen von Gruppe 1 bis Gruppe 3 an.
Gruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar
Gruppe 2: Gerätegewicht von 3 – 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar
Gruppe 3 Gerätegewicht über 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar
Wichtiger Hinweis: Für die Mehrzahl der Arbeitskräfte ist die Vorsorge Atemschutzgeräte (ehemals G 26.3) eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Dies gilt nicht für Angehörige der Feuerwehr, bei denen diese Untersuchungen als Eignungsuntersuchungen ausgeführt werden.