Arbeitsmedizinische Vorsorge Überdruck (ehemals G 31)
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zur Tauchtauglichkeit (ehemals G 31) dient der Feststellung einer körperlichen und psychischen Eignung zum Tauchen. Eine Eignungsprüfung zur Tauchtauglichkeit wird dann erforderlich, wenn Beschäftigte bei Taucherarbeiten unter Wasser mit Atemgas versorgt werden. Eine untere Druckgrenze gibt es dabei nicht. Die Untersuchung wird auch für Druckluftarbeiten fällig. In diesen Arbeitsbereichen liegt ein Überdruck von mehr als 0,1 bar vor. Die obere Grenze von 3,6 bar darf laut Druckluftverordnung nicht überschritten werden.
Die Untersuchung richtet sich an alle Arbeitnehmer*innen, die bei der Verrichtung ihrer Arbeit Taucher- oder Druckluftarbeiten ausführen. Berufstaucher sind unter anderem in folgenden Berufszweigen zu finden:
- Polizei
- Feuerwehr
- Militär
- Wissenschaftliche Institute
- Ingenieure
- Beschäftigte auf Bohrinseln und Werften
Hauptberuflich sind die hier genannten Berufstaucher nicht als Taucher, sondern als Polizisten, Feuerwehrleute oder Wissenschaftler usw. tätig. Die Bezeichnung Berufstaucher ist daher in der Regel eine Zusatzbezeichnung. Die G 31 Untersuchung wird nicht nur bei regelmäßigen Unterwassereinsätzen fällig, sondern auch bei einem einmaligen oder auch nur gelegentlichen Tauchgang. Auch die Länge des Taucheinsatzes spielt hierbei keine Rolle.
Wichtiger Hinweis: Diese arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung richtet sich nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 31 an Berufstaucher, erfüllt aber ebenfalls die Kriterien für Sporttaucher. Für Hobby- oder Sporttaucher sind allerdings auch die Tauglichkeitszertifikate der „Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.V.“ (GTÜM) ausreichend. Doch umgekehrt gilt dies nicht! Die tauchmedizinische Untersuchung gemäß den Richtlinien der GTÜM kann eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 31 nicht ersetzen.
Verlauf der Untersuchung
Nach Anfrage des Unternehmens bei DOKTUS – Die Betriebsärzte wird zunächst die Anzahl der zu untersuchenden Mitarbeiter*innen abgefragt. Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist ausschlaggebend dafür, ob die Vorsorgeuntersuchung vor Ort beim Kunden oder in den Praxisräumen von DOKTUS stattfinden kann.
Im nächsten Schritt wird ein Untersuchungstermin vereinbart sowie der ungefähre zeitliche Rahmen festgelegt, wenn mehrere Untersuchungen hintereinander erfolgen. Der Kunde erhält hierfür von DOKTUS eine Blanko- Teilnehmerliste, die ausgefüllt zurückgeschickt wird. Zum vereinbarten Termin werden dann die Untersuchungen durchgeführt.
Inhalte der Untersuchung
Die Vorsorgeuntersuchung „Überdruck“ (Tauchtauglichkeitsuntersuchung) umfasst ein ärztliches Beratungsgespräch und eine ausführliche Untersuchung durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt.
Bei der körperlichen Untersuchung werden besonders die Lungenfunktion und der Hals-Nasen-Ohrenbereich unter die Lupe genommen. Auch das Sehvermögen und eine allgemeine körperliche Fitness sowie die psychische Eignung der Beschäftigten stehen im Fokus der ärztlichen Untersuchung. Die Untersuchungsinhalte im Einzelnen:
- Blut- und Urintest (Laborwerte)
- Herz (Blutdruck, Puls, Auskultation)
- Lunge (Lungenfunktionstest, Röntgenaufnahme)
- Ohren und Nebenhöhlen (Hörtest)
- Sehvermögen (Sehtest)
- Ergometrie (Belastungs- EKG)
Abhängig von Alter und vorherigen, möglicherweise auffälligen Befunden können weitere Untersuchungen hinzukommen.
Untersuchungsdauer: zwischen 60 bis 90 Minuten
Untersuchungsintervall: Eine Nachuntersuchung wird fällig vor Ablauf von 12 Monaten bzw. nach Bedarf
So verläuft die Vorsorge Überdruck
Allgemeine Information zu Überdruck
Das Tauchen ist mit Gefahren und gesundheitlichen Risiken verbunden. Daher gilt: Nur wer gesund und fit ist, darf als Berufstaucher tätig sein. Die G 31 ist demnach eine Pflichtvorsorgeuntersuchung, anhand derer eine grundsätzliche Eignung zum Tauchen festgestellt wird.
Trommelfelldefekte, chronische Entzündungen im Ohrbereich oder Lungenerkrankungen schließen das Tauchen zum Teil generell aus oder erlauben es nur bedingt. Für Beschäftigte, die an Epilepsie leiden, kommen Taucherarbeiten erst gar nicht in Frage, das gleiche gilt für Arbeitnehmer*innen mit Herzrhythmusstörungen, mit einem Herzfehler oder nicht druckstabilem Herzschrittmacher. Auch die Psyche der Beschäftigten spielt eine Rolle: Besteht die Möglichkeit, dass es unter Wasser zu einer plötzlichen Panikattacke kommen könnte? Auch Suchtmittel können die Tauchtauglichkeit beinträchtigen. Bestehende Krankheiten oder Veranlagungen, die durch den Tauchgang verschlimmert werden könnten, sind ebenfalls Ausschlusskriterien für eine Tätigkeit als Berufstaucher.
Mit der Tauchtauglichkeitsuntersuchung soll daher sowohl die körperliche als auch psychische Eignung des Tauchers festgestellt werden. Unter oft schwierigen Bedingungen sind Taucher meist auf sich allein gestellt. Sie bewegen sich bisweilen in großer Tiefe mit teils schlechten Lichtverhältnissen und Kälte und einer schweren Ausrüstung auf dem Rücken. Im Falle eines Unfalls oder dem plötzlichen Auftreten von körperlichen Schwierigkeiten stellt sich eine Bergung oft als schwierig dar. Die ausführliche Untersuchung zur Tauchtauglichkeit sollte daher auch im Eigeninteresse des Beschäftigten liegen.