Je nach Art der Tätigkeit unterscheidet der Gesetzgeber die Vorsorgen nach verschiedenen Grundsätzen, die entweder Lärm, Hautschutz, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit, Bildschirmarbeit oder Infektionsschutz heißen und mit den alten aber immer noch gebräuchlichen Kürzeln G 20, G 24, G 25, G 37 oder G 42 umschrieben werden. Das Wort Vorsorge signalisiert, dass es nicht nur um die reine Untersuchung, Befundaufnahme und Befundauswertung geht, sondern dass der Arzt dem Probanden auch als Ratgeber zur Verfügung steht und ihm Empfehlungen gibt, wie er sich adäquat zur Arbeitsumgebung verhält und damit seine gesundheitlichen Risiken steuert und gleichzeitig minimiert. Der Arbeitnehmer soll durch Beratung des Betriebsarztes zu verantwortlichem Handeln angeleitet werden und selber für seine körperliche und geistige Unversehrtheit sorgen – er soll Vorsorge treffen!
Welche Vorsorgen für einen Betrieb notwendig sind, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung, die der Betriebsleiter zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt. Aus der Art der Tätigkeit und den Gefährdungen werden Klassifizierung und Grundsatz der entsprechenden Vorsorgen abgeleitet.
Hilfe bei psychischen Gefährdungen
Es gibt Pflichtvorsorgen, an denen jeder Mitarbeiter teilnehmen muss. Dazu zählen die Vorsorgen zu Fahr, Steuer- und Überwachungstätigkeit (ehemals G 25), Infektionsschutz (ehemals G 42) und Hautschutz (ehemals G 24). Letztere, sofern der Mitarbeiter länger als 4 Stunden täglich mit Handschuhen arbeiten muss. Daneben gibt es Angebotsvorsorgen, die der Arbeitgeber anbieten muss, aber für den Mitarbeiter freiwillig sind, etwa die Vorsorge nach der ArbStättVV (ehemals G 37) oder Hautschutz (ehemals G 24), wenn der Mitarbeiter länger als 2, aber weniger als 4 Stunden mit Handschuhen arbeitet. Außerdem gibt es Wunschvorsorgen, die der Arbeitnehmer beantragen darf, wenn er das Gefühl hat, dass er am Arbeitsplatz Gefährdungen ausgesetzt ist. Das können (und werden auch immer mehr) psychische Gefährdungen sein. Hierfür bietet DOKTUS24 ebenfalls ein sehr effektives und hilfreiches System an.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Fragen zu Vorsorgen in Ihrem Betrieb haben: 030 257 573 97