“Arbeitsschutz lohnt sich” – eine Friseurin schildert ihre Erfahrungen
Der Traum von der Selbstständigkeit. Ein eigener Betrieb, sein eigener Chef sein. Silke Gaschner hat sich diesen Traum erfüllt. Der Schritt in die Selbstständigkeit fiel ihr nicht leicht, die Konkurrenz ist groß in der Friseurbranche, der Markt umkämpft.
Vor 4 Jahren eröffnete sie dennoch ihren eigenen Friseursalon in der münsteraner Innenstadt. Seitdem läuft der Laden und Silke Gaschner bereut ihre Entscheidung keine Sekunde.
Faire Beschäftigung bedeutet auch ausreichenden Arbeitsschutz
6 Mitarbeiter sind im Salon “FairHair” tätig: 4 Stylistinnen, eine Reinigungs- und eine Bürokraft. “FairHair” beschreibt das Motto, das der Chefin ganz besonders am Herzen liegt: Faire Preise für ihre Kunden einerseits – faire Beschäftigungsverhältnisse für ihre Mitarbeiter anderseits.
Faire Beschäftigung, das merkte die gebürtige Hamburgerin schnell, bedeutet aber nicht nur eine faire Bezahlung, sondern auch einen angenehmen und sicheren Arbeitsalltag. Mitarbeiterfreundliche Arbeitszeiten stehen dabei ebenso im Fokus der 37-jährigen, wie die Arbeitssicherheit. “Die Gefahren und Belastungen im Friseurhandwerk, sind den meisten Menschen nicht bewusst”, erzählt die Friseurmeisterin: “Aber der ständige Umgang mit Chemikalien, Haarsprays, Dämpfen und nassen Haaren, führt oft zu Allergien, Ekzemen, Atemwegsbeschwerden oder Asthma”.
Silke Gaschner weiß um die Gefahren ihres Berufs, sie ließ sich daher vom Spezialisten beraten: “Die Sicherheit meiner Mitarbeiter ist mir wichtig, persönlich, aber natürlich auch aus betrieblicher Sicht. Ich habe mich daher für eine Betreuung durch einen externen Betriebsarzt entschieden. Der Mann ist Spezialist und hat uns ausführlich beraten”, beschreibt Gaschner die Zusammenarbeit.
Tatsächlich birgt der Friseurberuf einige Gefahren. Nicht selten können Friseurinnen oder Friseure ihren Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausführen. Die einseitige Körperhaltung beim Schneiden und Waschen wirkt sich auf Rücken und Schultern aus, jeder zweite Friseur hat regelmäßig Beschwerden. Tennisellenbogen und Sehnenscheidenentzündung gehören zum klassischen Krankheitsbild der Friseurin und des Friseurs, erzählt uns Gaschners Betriebsarzt.
Arbeitsschutz ist Pflicht – sagt das Gesetz
Arbeitsschutz und die Sicherheit der Angestellten werden in Deutschland groß geschrieben. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) beschreibt in ihrer Vorschrift 2 den Arbeitsschutz für Unternehmen aller Art und Größe. Die Vorgaben für Gaschners Friseursalon werden in Anlage 1 der DGUV2 beschrieben – dort werden Maßnahmen für Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten genannt.
Der betriebsärztliche Schutz der Mitarbeiter wird dabei in eine Regelbetreuung als auch eine Anlassbezogene Betreuung geteilt. Die Regelbetreuung umfasst die Zusammenarbeit mit einem Betriebsarzt, der vor allem bei einer Gefährdungsbeurteilung im Betrieb beratend zur Seite steht. Die Anlassbezogene Betreuung wird dann benötigt, wenn beispielsweise trotz aller Vorkehrungen einmal ein Arbeitsunfall passiert.
Betriebsärzte: Beratende Experten
Für eine Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern hat sich auch Silke Gaschner entschieden. “Zusammen mit dem Betriebsarzt und meinen Mitarbeitern haben wir eine Begehung des Salons gemacht und mögliche Gefahren in Augenschein genommen. Vor allem der Dialog mit meinen Mitarbeitern hat geholfen. Sie kennen den Arbeitsablauf und Alltag im Salon am besten und konnten viel dazu beitragen, Gefahren zu identifizieren”, erinnert sich Silke Gaschner an die Gefährdungsbeurteilung in ihrem Betrieb.
Mit seinem Wissen konnte der Betriebsarzt neue Tipps und Hinweise geben. Sie sei erstaunt gewesen, wie viele tagtägliche Routinen gesundheitlich bedenklich seien, schildert sie im Gespräch. Bei der Begehung hätten sie außerdem Mängel festgestellt, die Gaschner nun beheben will: “Wir haben nun hautverträglichere Produkte für die Waschvorgänge gekauft, wir werden Belüftungsgeräte in den Anmisch-Raum integrieren und bewahren unsere Chemikalien jetzt fachgerecht auf . Die Investitionen kosten erstmal – aber wenn ich Arbeitsunfälle und damit verbundene Verdienstausfälle verhindern kann, lohnt es sich definitiv” sagt die Friseurin.
Entscheidung für mehr Arbeitsschutz zahlt sich aus
Gaschner ist mit der Gefährdungsbeurteilung und ihrer Entscheidung pro Mitarbeiterschutz zufrieden. Die Gefährdungsbeurteilung will sie nach 5 Jahren, wie in der DGUV empfohlen, wiederholen – in der DGUV2 werden die unterschiedlichen Branchen nach Gefährdung klassifiziert und regelmäßige Zyklen für die Beurteilung genannt.
Auch Gaschners Berufsgenossenschaft blieb nicht untätig und informierte sich bei der Friseurin über deren Arbeitsschutzmaßnahmen: Und war erfreut über den Bericht von “FairHair”. Gaschner teilte auch ihre Absicht darüber mit, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für Hautkrankheiten bei ihrem Betriebsarzt zu organisieren.
Auch für ihre Bürokraft überlege sie, eine Vorsorgeuntersuchung durchzuführen, um auf Nummer sicher zu gehen. Hier möchte sich Gaschner noch bei ihrem Betriebsarzt informieren.
Klar ist für Gaschner aber jetzt schon: Ihre Investition in mehr Arbeitsschutz und Sicherheit ihrer Mitarbeiter hat sich voll gelohnt. “Meine Mitarbeiter sind am Arbeitsplatz sicher, sie spüren, dass ich ihre Belange ernst nehme – das steigert das gegenseitige Vertrauen und sorgt für ein positives Miteinander.” Definitiv eine Grundlage dafür, dass Silke Gaschner ihre Selbstständigkeit auch in Zukunft genießen kann.