Arbeitsschutz für Leiharbeiter oft mangelhaft
Mittlerweile ein oft eingesetztes Mittel und doch wird es nach wie vor stark kritisiert. Das Konzept der Leiharbeiter. Größter Vorteil für die Unternehmen: Leiharbeiter kosten oft deutlich weniger als vergleichbare “reguläre” Arbeitnehmer. Trotzdem sind die Bedingungen, unter denen Leiharbeiter angestellt werden, mittlerweile den regulären Arbeitskräften angepasst.
Zumindest sieht das Gesetz es so vor. Nun allerdings hat der Deutsche-Gewerkschafts-Bund, DGB, darauf hingewiesen, dass die Leiharbeiter eben doch nicht gleich behandelt werden. Vor allem in Sachen Arbeitsschutz hapert es an der Umsetzung der gesetzlichen Richtlinien.
Leiharbeiter sind deutlich öfter widrigen Arbeitsbedingungen ausgesetzt
Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des DGB, erklärt die Situation folgendermaßen: “Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sind […] beim Arbeitsschutz schlechter dran als regulär Beschäftigte. Sie sind häufiger Lärm, Hitze, Kälte oder Zugluft ausgesetzt und müssen häufiger körperlich belastende Tätigkeiten ausführen, wie z.B. Überkopfarbeit.”
Am Beispiel der Lärmbelastung lassen sich die schlechten Bedingungen für die Leiharbeiter besonders gut darstellen. 45% von ihnen sind einer häufigen Lärmbelastung ausgesetzt – unter der Stammbelegschaft beträgt dieser Anteil lediglich 28%. Das alles gehe, so Buntenbach weiter, nicht spurlos an ihnen vorüber: Leiharbeiter sind unter anderem deutlich länger krank, als regulär Beschäftigte.
Arbeitsbedingungen oftmals deutlich schlechter
Nicht nur in Sachen Arbeitsschutz, auch bezüglich der sonstigen Arbeitsbedingungen sind “geliehene” Arbeitskräfte deutlich schlechter gestellt als ihre Kollegen. Laut DGB können nur 41 Prozent der Leiharbeitsbeschäftigten ihre Arbeit selbst planen oder einteilen. Und nur 28% Prozent hätten kurzfristig die Gelegenheit ein paar Stunden frei zu nehmen – deutlich weniger als regulär Beschäftigte (45%). Der Anteil der Leiharbeiter, die ihren Einfluss auf Pausenzeiten mit “wenig” oder “sehr wenig” beziffern, liegt ebenfalls bei knapp der Hälfte (47%). Auch hier schneidet die Stammbelegschaft mit 29% deutlich besser ab.
DGB fordert bessere Kontrollen und Einhaltung der Gesetze
Der DGB fordert daher, die Ver- und Entleiher stärker in die Pflicht zu nehmen. Diese müssten sowohl ihren Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz als auch der Präventionspflicht bezüglich berufsbedingter Krankheiten besser nachkommen. Wichtigster Aspekt hierbei, so der DGB, wäre eine einheitlich, auch für Leiharbeiter- und Leiharbeiterinnen, durchgeführte Gefährdungsbeurteilung. Diese sei zwar unter der Stammbelegschaft mittlerweile größtenteils etabliert, unter den Leiharbeitern jedoch kaum ein Gesprächsthema.
Hier sei vor allem die Arbeitsaufsicht gefordert, um die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung durch Betrieb und Betriebsarzt zu kontrollieren. Firmen die Probleme haben, einen eigenen Betriebsarzt zu beschäftigen, bieten externe Dienstleister die Möglichkeit den Betriebsarzt extern einzustellen. Damit ist die Betreuung der – gesamten – Belegschaft gesichert. Der Betriebsarzt führt in diesem Fall außerdem die gesetzlich vorgeschriebenen Aktionen, wie etwa Vorsorgeuntersuchungen oder die Gefährdungsbeurteilung, durch.