So dokumentieren Sie einen Arbeitsunfall richtig

Auch kleinere Verletzungen sollten dokumentiert werden.

Die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland sinkt seit Jahren – auch dank weitreichender Präventions-maßnahmen und gesetzlicher Regelungen. Trotzdem: Von 1.000 Vollbeschäftigten verunfallen pro Jahr in Deutschland gut 23 Menschen. 2014 ereigneten sich insgesamt 955.919 Arbeitsunfälle.

Richtige Dokumentation für Übernahme der Behandlungskosten essentiell

Für die Betroffenen ist es, gerade bei einem längeren krankheitsbedingten Arbeitsausfall, enorm wichtig, eine Anerkennung des Vorgangs als Arbeitsunfall zu erwirken. Andernfalls kommt der zuständige Unfallversicherungsträger im schlimmsten Fall für Behandlung, Regenerationsmaßnahmen sowie den Verdienstausfall nicht auf. Oft werden Symptome als Vorschäden abgestempelt, etwa wenn der umgeknickten Fuss schon vor Jahren ein Bänderriss verkraften musste. Die Beschwerden des Patienten könnten dann, so die häufige Begründung der Gutachter, nicht mehr alleine auf den Unfall zurückgeführt werden.

Verbandbuch für Dokumentation unerlässlich

Kommt es zu einem Unfall oder einer kleineren Verletzung, ist die Dokumentation des Vorfalls von größter Wichtigkeit. Nur gravierendere Unfälle mit einer Ausfalldauer von mindestens drei Tagen müssen dem Versicherer angezeigt werden – auch kleinere Verletzungen sollten aber dokumentiert werden (falls sich zum Beispiel der harmlose Schnitt in den Finger, unerwartet entzündet).

Für die korrekte Dokumentation eignet sich besonders das Verbandbuch: Dieses Formular hält den entsprechenden Vorgang, sowie die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen fest. Außerdem dient das Dokument als Nachweis, dass die betroffene Person den Gesundheitsschaden tatsächlich während der Arbeitszeit davongetragen hat. Unabhängig von der Schwere der Verletzung, sollten alle Vorkommnisse sowie geleistete Hilfemaßnahmen im Verbandbuch dokumentiert werden. So ist für die Versicherung alles nachvollziehbar.

Welche Informationen müssen im Verbandbuch dokumentiert werden?

Dokumentiert werden sollten laut der Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):

  • Ort und Zeit des Unfalls
  • Name des Verletzten
  • Art der Verletzung
  • Zeitpunkt der Behandlung der Verletzung
  • durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers
  • Name von Zeugen

Das Format des Verbandbuches ist dabei frei wählbar: Sowohl elektronische als auch handschriftliche Dokumente erfüllen die Vorgaben der DGUV. Entsprechende Muster sind online erhältlich. Einzig die Archivierung des Dokuments wird vorgeschrieben: Das Verbandbuch sollte 5 Jahre aufbewahrt werden.

Das Anlegen und Archivieren eines Verbandbuches hat einen weiteren Vorteil: Gibt es Unfallschwerpunkte im Betrieb oder Häufungen von konkreten Verletzungen, so sind diese für die Sicherheitsbeauftragten besser identifizierbar. Das Verbandbuch trägt so maßgeblich zur Verbesserung des Arbeitsschutzes eines Unternehmens bei.

Arbeitsunfall – Meldepflicht liegt beim Arbeitgeber

Die Meldung eines Arbeitsunfalls ist vom Arbeitgeber zu formulieren – wie erwähnt aber nur bei Unfällen, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich zieht. Auch Unfälle auf Dienstreisen oder auf dem Weg von oder zur Arbeit, müssen gemeldet werden. Die Meldung erfolgt in Form einer Unfallanzeige bei der Versicherung. Auch hier sind Formulare online erhältlich, die auf dem Postweg an den Versicherer geschickt werden können. Einige Versicherungen bieten auch eine Meldung des Unfalles auf ihrer Website an.

Bei besonders schweren, gar tödlichen Verletzungen, sollte außerdem eine telefonische Mitteilung an die Berufsgenossenschaft erfolgen.

Nach der Übermittlung des Formulars prüft der Versicherungsträger, inwieweit ein Versicherungsschutz besteht. Hat der Mitarbeiter sich beispielsweise nicht an Anweisungen des Vorgesetzten gehalten, bekannte Sicherheitsvorkehrungen grob missachtet oder sich während der Arbeitszeit privaten Tätigkeiten hingegeben, stellt ein Arbeitsunfall nicht zwangsläufig einen Versicherungsfall dar.

Auf welche Leistungen haben Betroffene nach einem Arbeitsunfall Anspruch?

Ab dem ersten Tag an dem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, zahlen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen das so genannte Verletztengeld. Dieses fällt höher aus als das normale Krankengeld und liegt bei 80 Prozent des Bruttoentgelts (darf jedoch nicht höher sein als das regelmäßige Nettoentgelt).

Zuzahlungen zu Arztbesuchen, Medikamenten oder stationären Aufenthalten werden ebenfalls übernommen. Auch Maßnahmen wie ambulante Physiotherapie werden teilweise übernommen.

Aufgabe der zuständigen Berufsgenossenschaft ist es, die Gesundheit des Betroffenen mit geeigneten Maßnahmen wieder herzustellen. Hierzu zählt auch “ein Rehabilitationsmanagement das konsequent die gesundheitliche Genesung den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes vom Unfallzeitpunkt bis zur endgültigen Genesung plant und steuert” (Quelle: Anwalt.de).

Solange sie Ihren Lebensunterhalt nicht wie vor dem Unfall selbst verdienen können, zählen zu den möglichen Geldleistungen unter anderem:

  • Verletztengeld
  • Verletztenrente
  • Pflegegeld
  • diverse weitere Unterstützungsleistungen.