Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit: So vermeiden Sie Risiken
Die Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste anerkannte Berufskrankheit. In einer Vielzahl von Gewerbezweigen wird der empfohlene tägliche Lärmpegel regelmäßig überschritten. Bereits bei einer Tages-Lärmexposition von 85 dB (A) können Gehörschäden auftreten. Arbeiten mit Schleifmaschinen, Sägen, Druckluftwerkzeugen oder Kompressoren bilden typische Beispiele für Tätigkeiten, bei denen typischerweise dieser Tages-Lärmexpositionspegel überschritten wird.. So führt beispielsweise der nur 15-minütige Betrieb einer Kettensäge mit einem Lärmpegel von 105 dB (A) bereits zu einem Tages-Lärmexpositionslevel von 90 dB (A).
Besonders gefährlich sind Tätigkeiten, bei denen der Lärm im Frequenzbereich über 1.000 Hz liegt, beispielsweise in der Metallverarbeitung. Daher ist nach der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen ein Gehörschutz Pflicht, wenn der Tages-Lärmexpositionspegel über 85 dB (A) liegt oder ein Spitzenschalldruckpegel von 135 dB (C) erreicht wird. Ab 80 dB (A) muss der Unternehmer einen Gehörschutz zur Verfügung stellen.
Im Rahmen von regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Betriebsarzt kann die Lärmschwerhörigkeit mit einem Hörtest festgestellt werden. Besonders wichtig ist es bereits bei ersten Anzeichen von Lärmschwerhörigkeit zu handeln und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Nur so kann einer chronischen Erkrankung vorgebeugt werden.
Als Unternehmer sollten Sie Ihre Beschäftigten über die Gefahren durch Lärm informieren. Stellen Sie geeignete Gehörschutzmittel wie Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer bereit. Wichtig: Bieten Sie Ihren Beschäftigen die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung “Lärm” an. Ab einer Belastung von 85 dB (A) ist die regelmäßige arbeitsmedizinische Lärm-Vorsorgeuntersuchungen Pflicht. Führen Sie Lärmmessungen durch und kennzeichnen Sie die Bereiche in denen eine Belastung von 85 dB (A) auftritt.