Bestimmungen zum Mutterschutz richtig einhalten
Die Richtlinien zum Mutterschutz gelten ab dem Moment, an dem die Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft im Unternehmen mitteilt.
Erste Aufgabe des Chefs oder Chefin ist es nun, die Schwangerschaft dem Amt für Arbeitsschutz zu melden – schon nach einer mündlichen Mitteilung der Mitarbeiterin.
Zweiter Schritt zum Schutz der Mutter, ist die Beurteilung des Arbeitsplatzes – diese erfolgt zusammen mit dem Betriebsarzt.
Bestimmungen zum Mutterschutz
Erweist sich ein Arbeitsplatz als geeignet, ist das Thema Mutterschutz aber längst noch nicht erledigt. Auch zusätzlicher Pausen, Kündigungsverbote, Stillzeit und Co. müssen eingehalten werden. Dabei beziehen sich die Maßnahmen nicht nur auf die Schwangerschaft, sondern vielmehr auch auf die Zeit nach der Geburt.
Zusätzliche Pausen für Schwangere
Schwangeren Mitarbeiterinnen stehen gesetzliche Pausen zu, die die Pausenzeit der anderen Mitarbeiter übersteigen. Diese Pausen gelten für schwangere, wie auch für stillende Mitarbeiterinnen, wenn diese eine Tätigkeit ausführen in der sie ständig stehen, sitzen oder gehen. In diesen Pausen soll den Mitarbeiterinnen eine Möglichkeit zur Bewegung, eine Sitzgelegenheit, oder auf Wunsch auch eine Liegemöglichkeit geboten werden.
Kündigungsverbot für schwangere Mitarbeiterinnen
Den wichtigsten Part im Mutterschutz, bildet das Kündigungsverbot für schwangere Mitarbeiterinnen. Bis auf wenige Ausnahmen kann Schwangeren nicht gekündigt werden. Der Zeitraum in dem diese Regelung greift, erstreckt sich von Beginn der Schwangerschaft, bis vier Monate nach der Entbindung. Voraussetzung ist allerdings, dass der Chef über die Schwangerschaft informiert ist.
Beschäftigungsverbot nach der Geburt
Auch nach der Geburt verfällt der Mutterschutz nicht schlagartig. Stattdessen gibt es auch in dieser Zeit ein breit gefächertes Repertoire an Regeln und Regularien.
Das Mutterschutzgesetz sieht hier unter anderem ein Beschäftigungsverbot der Mutter vor. Dieses erstreckt sich über acht Wochen nach der Entbindung. Bei Frühgeburten oder der Geburt von zwei oder mehr Kindern, verlängert sich der Zeitraum – in diesem Fall auf 12 Wochen.
Stillzeit während der Arbeit
Nimmt die Mutter ihre Arbeit wieder auf, wird ihr außerdem täglich eine Stillzeit gewährt. Die Länge variiert je nach Arbeitszeit der Mitarbeiterin. Über die Einteilung der Pause kann die Mutter frei entscheiden. Wichtig ist außerdem, dass die Stillzeit nicht zu einem Verdienstausfall führen, noch vor- oder nachgearbeitet werden darf. Die Stillzeit erfolgt also während der normalen Arbeitszeit.