Darf der Betriebsarzt Arbeitnehmer krankschreiben?

Betriebsarzt Arbeitnehmer krankschreiben

Der Betriebsarzt darf keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausschreiben – Bildquelle: Fotolia

In diesem Frühjahr waren viele Menschen  erkältet. Für den Betroffenen ist ein grippaler Infekt oder ein Magen-Darm-Virus schon unangenehm genug. Ist der- oder diejenige angestellt, dann wirkt sich das auch auf das Unternehmen aus. Der Arbeitnehmer muss in einem solchen Fall den Arbeitgeber sofort über den Ausfall informieren. Eine Krankschreibung stellt in dem Fall der Hausarzt aus. Darf aber auch der Betriebsarzt einen Attest auf kurzfristige Arbeitsunfähigkeit erstellen?

Grundsätzlich ist so etwas nicht erlaubt. Die Krankheit des Arbeitnehmers geht den Arbeitgeber nichts an. Ob es sich nur um einen Schnupfen handelt, ein Rückenleiden der Grund ist oder gar eine psychische Erkrankung die Ursache ist, darf die Firma nicht wissen. Würde ein Betriebsarzt die Diagnose stellen, steht der Mediziner prinzipiell in einem Interessenkonflikt zwischen dem Patienten und dem beauftragenden Unternehmen. Obwohl natürlich auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt, schreibt der Gesetzgeber vor, dass ein solches Dilemma erst gar nicht entstehen darf. Aus dem Grund darf der Betriebsarzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausschreiben. Krankschreiben dürfen nur Kassenärzte.

Betriebsarzt darf Krankschreibung nicht anzweifeln

“Krankfeiern” und “Blaumachen” sind ein weit verbreitetes Phänomen. Zahlen belegen, dass sich etwa 10 – 14% aller Lohnempfänger gelegentlich krankschreiben lassen. Entgegen der Meinung einiger Arbeitgeber dürfen die vermeintlich Kranken bei Verdacht nicht unter Druck gesetzt werden.

Der Angestellte muss nicht einmal auf die Nachfragen zu seiner Krankheit seitens der Personalabteilung antworten. Kommt ein Arbeitgeber auf die Idee, den Betriebsarzt mit einer 2. Meinung zur Krankheit zu beauftragen, kann der Arbeitnehmer dieses Ansinnen abblocken. Arbeitsmediziner dürfen nur die Tauglichkeit für die angepeilte Tätigkeit bzw. Position untersuchen. Für Überprüfungen der Krankmeldung in schweren Verdachtsfällen kann der Medizinische Dienst der Krankenkassen beauftragt werden.

Es macht nur unter bestimmten Umständen Sinn, den Betriebsarzt in die Krankengeschichte einzubeziehen. Etwa wenn im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) besondere Maßnahmen für einen ergonomischen Arbeitsplatz geschaffen werden sollen. Um die Maßnahmen auf das Leiden des Arbeitnehmers abzustimmen, muss der Mediziner Details kennen. Er wird dann von der Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber entbunden.

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