Ausgeübte Tätigkeit spielt bei der Wunschvorsorge keine Rolle
Eine arbeitsmedizinische Wunschvorsorge-Untersuchung kann unabhängig vom Umgang mit Gefahrstoffen, von körperlich schweren Arbeiten oder sonstigen arbeitsmedizinisch relevanten Tätigkeiten, absolviert werden. Eine Wunschvorsorge muss unabhängig von der ausgeübten Arbeit angeboten bzw. dem Wunsch nach einer solchen Untersuchung stattgegeben werden. Anders als…