Burn-out: “Aus” mit Hoffnung

Burn-out

Viele Arbeitnehmer können nicht einmal im Urlaub abschalten.

Fußballexperte Ralf Rangnick, Skispringer Sven Hannawald, Fernsehkoch Tim Mälzer – sie alle hatten eines gemeinsam: eine Phase der totalen Erschöpfung. Sie mussten pausieren und wurden in den Medien als prominente “Burn-out”-Betroffene bekannt.

Das Gefühl, ausgebrannt, körperlich wie seelisch überfordert zu sein, haben aber nicht nur Prominente oder Manager. Krankheitsfälle wegen psychischer Überlastung sind in den vergangenen Jahren auch bei Otto-Normalverbrauchern enorm gestiegen. Dies nicht zuletzt wegen einer ständig steigenden “Leistungsverdichtung” in den Unternehmen und dort oft erwarteter ständiger Erreichbarkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Viele sind nicht einmal im Urlaub vor ihren Chefs sicher….

Die Frage ist: Welche Hilfen können Betroffene für die Lösung ihrer Probleme erwarten – sei es vom Arbeitgeber, der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit, der gesetzlichen Renten- und der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung?

Was kann der Arbeitgeber tun?

Sind in einem Unternehmer viele dauergestresst oder gar psychisch erkrankt, so sind Arbeitgeber aufgerufen, Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Grundlage dafür ist das Arbeitsschutzgesetz. Dort heißt es (mit einer Bußgeldandrohung für säumige Unternehmer): “Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden wird”. Der Arbeitgeber hat ferner “für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse vorzunehmen”, unter anderem mit Blick auf “psychische Belastungen bei der Arbeit”.

Das Landesarbeitsgericht Köln hat sogar Arbeitgebern die “Aufsicht” darüber auferlegt, ob die Arbeitnehmer die gesetzlich vorgesehenen Pausen einhalten; notfalls habe er Pausenzeiten vorzugeben. (AZ: 5 Sa 376/13) Nicht zuletzt: Arbeitgeber sind verpflichtet, betroffenen Mitarbeitern einen anderen – „”leidensgerechten” – Arbeitsplatz anzubieten, und sei es nur vorübergehend.

… und die Krankenkassen?

Die gesetzlichen wie die privaten Krankenversicherer haben die Zeichen natürlich auch erkannt. Hier wird darauf gesetzt, Warnsignale frühzeitig zu erkennen, um dann gezielt gegensteuern zu können. So werden, als Beispiel, für die Versicherten Programme zum Stressabbau und zur Burn-out-Prophylaxe angeboten – von Gesundheitskursen zur Entspannung wie autogenes Training über Seminare der betrieblichen Gesundheitsförderung mit Übungen zum Stressabbau bis hin zu Beratungen in Therapiefragen. Firmen werden bei der Planung und Durchführung präventiver Maßnahmen unterstützt. Zum Teil wird auch über die hausärztliche Praxis eine intensive Therapie sicherstellt. Ferner könnten Betroffene in Seminaren zum Zeitmanagement lernen, ihre Zeit sinnvoll einzuteilen und durch autogenes Training “Entspannung neu zu entdecken”.

Umschulung durch Arbeitsagentur

Die Arbeitsagenturen finanzieren den Arbeitslosenversicherten sowie den bereits Arbeitslosen Umschulungen als eine spezielle Form der Weiterbildung. Dabei hängt die Entscheidung stets vom Einzelfall ab. So werden die Sachbearbeiter regelmäßig amtsärztliche Beratung in Anspruch nehmen. Folgende Fördermöglichkeiten sind vorgesehen:

– Übernahme der kompletten Lehrgangskosten
– Fahrkosten zu den Umschulungsstätten
– Bei “unzumutbarer Entfernung” zum Ausbildungsort werden die Kosten für eine auswärtige Unterkunft übernommen
– Gegebenenfalls gibt es auch Zuschüsse für eine Kinderbetreuung “daheim” sowie
– Kosten für den Lebensunterhalt – dies allerdings sehr differenziert, je nach den individuellen Verhältnissen. So kommt es darauf an, ob Lehrgänge in Abendkursen stattfinden (und somit eine weitere Erwerbstätigkeit ermöglichen) oder ob ganztägig ausgebildet wird
– Für Arbeitslose gilt: Das Arbeitslosengeld wird weitergezahlt. Doch wird ein Teil der üblichen Bezugszeit mit dem Restanspruch verrechnet.

Die Bundesagentur für Arbeit berät bei der Wahl unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche.

Was tut die Rentenversicherung?

Psychische Störungen, insbesondere Depressionen und Angststörungen, haben als Ursache von Erwerbsminderungsrenten eine große Bedeutung. Soll heißen: Die gesetzlichen Rentenversicherer bemühen sich sehr darum, Erkrankten wirksame Rehabilitationsmaßnahmen anzubieten, um eine Rentenzahlung zu “vermeiden”. Dabei handelt es sich um “Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben”. Sie enthalten für die

– Erhaltung eines Arbeitsplatzes: Arbeitsassistenz, Leistungen an den Arbeitgeber oder Trainings- und Integrationsmaßnahmen
– Erlangung eines Arbeitsplatzes: Bewerbungskosten, Fahrkostenbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe und
– berufliche Anpassung und Weiterbildung: die Weiterbildung bei einem Berufsförderungswerk oder einem freien Bildungsträger in Form einer Umschulung oder Fortbildung.

Ausführliche Informationen hierzu bietet die kostenlos erhältliche Broschüre “Positionspapier der Deutschen Rentenversicherung zur Bedeutung psychischer Erkrankungen in der Rehabilitation und bei Erwerbsminderung”.

Autor: Karl-Hermann Leukert