Das Umfeld muss stimmen

Überlastung

Ob ein Schreibtisch ergonomisch richtig gestaltet ist, ob Lichtverhältnisse stimmen, die Raumtemperatur okay ist oder die Arbeitsmittel den Anforderungen gerecht werden, wird eigentlich durch die allgemeine Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Dafür gibt es genaue Maßgaben und Regeln. Trotzdem fällt auch dieser Bereich in das Aufgabenfeld der Psychischen Gefährdungsbeurteilung. Auch, wenn scheinbar alles den Regeln entspricht, ist es möglich, dass bestimmte Umstände für ein Unwohlsein und zu psychischer Belastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen. Um das zu ermitteln, reichen Grenzwerte und datenbasierte Vorgaben oft nicht aus. Mit den Mitteln der Psychischen Gefährdungsbeurteilung können Gründe für eine seelische Belastung herausgefunden werden, die ein wissenschaftlich basiertes Zahlenwerk gar nicht offenbaren kann.

Zu warm oder zu kalt

Ein Beispiel kann das Problem verdeutlichen. Die Raumtemperatur an einem Arbeitsplatz muss bestimmten Vorgaben entsprechen. An einem Büroarbeitsplatz gilt eine Temperatur zwischen 20 bis 22 Grad als angemessen. Während der Energiekrise durfte die Raumtemperatur um ein Grad, auf 19 Grad, abgesenkt werden. Viele dürften das kaum bemerkt haben oder konnten sich gut darauf einstellen. Für einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter konnte diese Umstellung allerdings schon großen Stress bedeutet haben, was wiederum Auswirkungen auf die Arbeitsleistung oder das soziale Umfeld haben konnte. Mit den Mitteln der Psychischen Gefährdungsbeurteilung können diese Probleme identifiziert und Lösungsansätze vorgeschlagen werden. Entscheiden muss allerdings die Unternehmensleitung. Verursacht die Rücknahme um ein Grad Stress bei einem Beschäftigten ist es eine Güterabwägung. Lohnt die mögliche Einsparung der Energie, den Mitarbeiter diesem Stress auszusetzen, mit der Konsequenz, dass die Arbeitsleistung nachlässt – was auch wieder Geld kostet, oder verzichtet man auf diese Einsparung. Es kann auch nach einer individuellen Lösung gesucht oder ein gruppendynamischer Prozess eingeleitet werden. Die Entscheidung liegt beim Unternehmer.

Umgang mit gefährlichen Stoffen

In manchen Berufen müssen sich die Mitarbeitenden gefährlichen Stoffen aussetzen, seien sie biologischer oder chemischer Natur. Für die Sicherheit sorgen Grenzwerte, Arbeitsschutzbestimmungen und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen durch den Betriebsarzt. Trotzdem verursacht der Umgang mit solchen Stoffen Stress bei Mitarbeitenden, bei manchen mehr, bei manchen weniger. Die Angst, dass etwas passieren könnte, spielt beim ein oder anderen immer mit. Nur wenige würden das offen zugeben, weil sie fürchten, dass sie sich bei den Kolleg:innen blamieren könnten oder beim Chef und Ungnade fallen würden. Eigentlich, so behauptet man, würde ein gewisses Maß an Furcht die Sinne schärfen und sei deshalb ein großer Vorteil beim Umgang mit gefährlich Stoffen. Doch Angst kann auch andere Reaktionen hervorrufen, wie Unkonzentriertheit und Fahrigkeit. Das will niemand im Umgang mit gefährlichen Stoffen haben. Hier ist es die Aufgabe der Psychischen Gefährdungsbeurteilung herauszufinden, was der Umgang mit potentiell gefährlichen Stoffen mit dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern macht.

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Mit Mind-Care zu mehr Sicherheit

Diese Beispiele mögen zeigen, dass sich die „normale“ Gefährdungsbeurteilung und die Psychische Gefährdungsbeurteilung gegenseitig ergänzen. Während die eigentliche Gefährdungsbeurteilung eher die technischen Seiten im Blick hat, richtet sich die Psychische Gefährdungsbeurteilung auf den Menschen. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Instrumentarien. Um sie richtig und sachgerecht anzuwenden hat „DOKTUS – die Betriebsärzte“ das Programm Mind-Care entwickelt, das auch ihrem Unternehmen weiter helfen kann, eine qualifizierte psychische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Denn nur gesunde Mitarbeiter formen ein gesundes Unternehmen.
Wenn Sie interessiert sind und weitere Informationen wünschen, klicken Sie auf diesen Link oder rufen Sie uns an.

Peter S. Kaspar

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