DGB warnt vor beruflich bedingten Krebserkrankungen
Einst war sie vor allem bei den Bergleuten gefürchtet: Die Staublunge. Die Lebenserwartung der Kumpel war kurz. Irgendwann, so schien es, erwischt es jeden, der zu lange unter Tage arbeitet. Inzwischen gibt es nur noch wenige Gruben. Und in den wenigen, die es noch gibt, greift ein moderner Arbeitsschutz. Trotzdem warnt nun der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), dass noch immer viel zu viele Beschäftigte in Europa an den Folgen von Krebserkrankungen sterben, die berufsbedingte Ursachen haben. Europaweit sind das immerhin 8,5 Prozent aller Krebserkrankungen.
Handwerker sind besonders gefährdet
Galten einst die Bergleute als Hochrisikogruppe für die Arbeitssicherheit, so sind es heute die Bauarbeiter und Handwerker. Tatsächlich ist schon die Gefahr, auf einer Baustelle durch einen Unfall zu Schaden oder gar gleich zu Tode zu kommen vergleichsweise groß. Nicht so offensichtlich ist dagegen, dass das Baugewerbe auch eine vergleichsweise hohe Anzahl von berufsbedingten Erkrankungen aufweist. Erschreckend hoch ist dabei die Zahl derer, die an Krebs erkranken. Die Ursachen sind unterschiedlich. Die Betriebsgenossenschaft Bau weist zum Beispiel darauf hin, dass unter Bauarbeitern eine vergleichsweise hohe Anzahl an Hautkrebs erkrankt ist. Genau diese Krebsart geht nicht einmal auf den Umgang mit krebserregenden Stoffen zurück, wie man im ersten Moment vielleicht vermuten mag. Die Antwort darauf ist viel banaler. Sie hängt mit dem archaische Bild des Bauarbeiters zusammen, der im Hochsommer in der prallen Sonne mit freiem Oberkörper arbeitet. Trotzdem ist der Hautkrebs nicht die häufigste Krebsart, die im Baugewerbe vorkommt.
Gefahren des Umgangs mit Asbest werden noch immer unterschätzt
Noch viel größer ist hingegen eine andere Gefahr. Dass Asbest eine ziemlich gefährlich Substanz ist, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. So steht zum Beispiel das Berliner Congress Centrum seit 2014 leer. Ein Grund dafür ist, dass die aufwändige Asbestsanierung zu teuer wird. Die Sicherheitsvorkehrungen sind bei dieser Art von Sanierung besonders hoch, was sich am Ende auch in den Kosten ausdrückt. Bei wesentlich kleineren Objekten nehmen es bisweilen kleine und mittelständische Unternehmen dagegen nicht so genau. Am Ende zeigt sich das in erschreckenden Zahlen. Die Unterschätzung dieser Gefahren hat ihren Preis. 60 Prozent aller tödlich verlaufenden Berufskrankheiten sind laut dem DGB demnach auf Asbest zurückzuführen. Rund 750.000 Handwerker sind in Deutschland durch den Umgang mit der krebserregenden Substanz bedroht. In einer Pressemitteilung fordert der DGB: „Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung und damit die konsequente Implementierung eines risikobezogenen Maßnahmenkonzepts ist längst überfällig.“ Die Gewerkschaft weist in diesem Zusammenhang auf den „Nationalen Asbestdialog“ hin, der schon 2017 ins Leben gerufen wurde. Vorschläge für noch strengere Maßnahmen im Umgang mit Asbest liegen inzwischen vor. Es gibt sogar schon einen Referentenentwurf, um die Ergebnisse des Asbestdialogs in Gesetzesform zu gießen. Passiert ist allerdings bislang noch nichts. Der DGB wirft den Arbeitgebern vor, eine Novellierung der Gefahrenstoffverordnung zu verhindern. Deshalb fordert der DGB und seine Einzelgewerkschaften das Bundesministerium für Arbeit nun zum Handeln auf.
DOKTUS weist auf die Bedeutung der Vorsorgeuntersuchung G 40 hin
Solange die Gefahrenstoffverordnung nicht novelliert ist und nicht schärfere Maßnahmen im Umgang mit Asbest umgesetzt werden können, ist natürlich wichtig, ganz besonders genau hinzuschauen. Hier kommt den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten eine wichtige Rolle zu. DOKTUS erinnert in diesem Zusammenhang an die Vorsorgeuntersuchung G 40, bei der es um krebserzeugende Gefahrenstoffe geht. Ob die G40 Untersuchung eine Pflicht- oder Angebotsuntersuchung ist, hängt von der Kategorie des Gefahrenstoffs ab. Im Fall von Asbest handelt es sich um eine Pflichtuntersuchung. Die erste Untersuchung wird bereits vor Aufnahme des Tätigkeit fällig, nach frühestens zwölft Monaten folgt die nächste. Anschließend ist alle zwei Jahre eine Untersuchung fällig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Frist auf Wunsch des Beschäftigten oder auch auf Anraten des Arztes verkürzt werden.
Peter S. Kaspar