Die Krankenhausreform und die Betriebsmedizin

Mit Beginn des neuen Jahres ist auch die umstrittene Krankenhausreform in Kraft getreten. Schritt für Schritt soll sie bis 2029 nun umgesetzt werden. Zwei Jahre lang hat das Bundesgesundheitsministerium unter Karl Lauterbach daran getüftelt. Vor allem bei den Bundesländern sind viele skeptisch. Ihnen ist die Reform zu teuer, zudem fürchten sie Einschränkungen der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum. Auch die Krankenkassen zeigen sich wenig enthusiastisch. Auch sie sorgen sich um steigende Kosten. Wer dagegen von Beginn an hinter der Reform stand, war die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Schon im Mai 2023 veröffentlichte sie ein Positionspapier, im dem die geplanten Neuerungen befürwortet wurde. Doch nicht nur das. Die DGUV wies auch darauf hin, dass etwa die Einführung des dreistufigen Systems bei Krankenhäusern (Grundversorgung, Regelversorgung und Schwerpunktversorgung, Maximalversorgung) sich bei den berufsgenossenschaftlichen Kliniken schon lange bewährt habe.

Was ist das Ziel der Reform?

Etwa 30 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland schreiben rote Zahlen, auch rund ein Drittel der Betten ist nicht belegt. Aus Sicht des noch amtierenden Gesundheitsministers Karl Lauterbach gibt es in Deutschland zu viel Kliniken und zu wenig Effektivität. Vor allem die Einführung der Fallpauschalen vor etwa 20 Jahren habe die falschen Anreize gesetzt. Aus Sicht des Ministers können rund 20 Prozent der Krankenhäuser wegfallen. Die übrigen sollen sich spezialisieren und sich auf das konzentrieren, was sie besonders gut können. Dafür sollen die Krankenhäuser in Zukunft mit einer Vorhaltepauschale von 60 Prozent ihrer Kosten bedacht werden. Für bestimmte Spezialisierungen gibt es weitere Zuschüsse und nur für das, was übrig bleibt, müssen die Krankenhäuser noch direkt Einnahmen generieren, etwa durch die bekannten Fallpauschalen, die nicht einfach wegfallen. Krankenhäuser sollen so nicht nur effektiver werden. Auch dem Personalmangel im medizinisch-pflegerischen Bereich soll damit begegnet werden. Wenn Krankenhäuser geschlossen werden, wird damit auch Personal frei, das andernorts händeringend gesucht wird.

Was hat das alles mit Betriebsmedizin zu tun?

Es ist kein Zufall, dass sich die DGUV von Beginn an der Reform gegenüber sehr interessiert gezeigt hat. Das System der gesetzlichen Unfallversicherung funktioniert tatsächlich viel effektiver als das der gesetzlichen Krankenversicherung. Das zeigt sich schon daran, dass Patienten, die einem Arbeitsunfall zum Opfer gefallen sind, im System der Berufsgenossenschaften in der Regel viel besser versorgt werden als andere, die im privaten Umfeld einen Unfall erlitten haben. Immer wieder haben Sozialgerichte darüber zu entscheiden, welche Art von Unfall als Arbeitsunfall gewertet wird. Das liegt vor allem daran, dass Arbeitnehmende wissen, dass sie einer BG-Klinik vermutlich besser behandelt werden als in einem Kreiskrankenhaus in der Provinz. Zudem sind BG-Kliniken auch spezialisiert. Die DGUV weist unter anderem in ihrem Positionspapier darauf hin, dass zwei Drittel aller Querschnittverletzten und 40 Prozent aller schwer Brandverletzten in BG-Kliniken behandelt werden. Tatsächlich ist es nämlich bereits jetzt so, dass viele berufsgenossenschaftlichen Krankenhäuser auch Patienten behandeln, die nicht bei der DGUV versichert sind.

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Vorbild BG-Kliniken

Wer sich die Krankenhausreform genauer anschaut, dem fällt schnell auf, dass die Kliniken der Berufsgenossenschaften für manche Neuerungen Pate standen. Das ist durchaus sinnvoll, wenn man eine höhere Spezialisierung der Krankenhäuser anstrebt. Schon von Beginn an waren die Krankenhäuser der Berufsgenossenschaften spezialisiert – und zwar genau auf die Art von Arbeitsunfällen, die für die entsprechende Berufsgruppe eben typisch war. Daraus hat sich im Lauf der Jahrzehnte ganz selbstverständliche eine hohe Fachkompetenz der einzelnen Häuser herausgebildet. Es ist daher nur selbstverständlich, dass mit der Krankenhausreform auch die BG-Häuser nun stärker in das allgemeine Gesundheitssystem mit einbezogen werden.

Bringt die Krankenhausreform etwas für die Betriebsmedizin?

Durch eine höhere Auslastung und die nach wie vor geltenden Fallpauschalen dürften berufsgenossenschaftliche Krankenhäuser auf längere Sicht finanziell besser aufgestellt sein als bisher. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte erhoffen sich darüber hinaus auch eine effektivere Zusammenarbeit mit hochspezialisierten Häusern, was schließlich auch der Prävention zu Gute kommen kann. Zudem verspricht die Krankenhausreform auch einen Abbau an Bürokratie, was ebenfalls eine positive Auswirkung auf die Arbeitsmedizin mit sich bringen könnte.

Peter S. Kaspar

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