Gefahr durch Tonerstaub?
Die Gefahr lauert in fast jedem deutschen Büro. Kleinste Partikel, mit bloßem Auge nicht zu erkennen, verunreinigen und verschmutzen die Luft. Sie sorgen für Atemwegsbeschwerden, Allergien und erhöhen sogar das Krebsrisiko.
Die Rede ist von Tonerstaub – einem ernstzunehmendem Gesundheitsrisiko für Millionen von Menschen. Aber wie gefährlich ist Tonerstaub tatsächlich? Und wie entgeht man der unsichtbaren Gefahr? Die Diskussion über mögliche Gesundheitsschäden durch die Belastung mit Tonerstaub erhitzt seit Jahren die Gemüter. Zwei aktuelle Gerichtsurteile bringen jetzt Schwung in die Debatte.
Universität Freiburg stellt schädigende Wirkung von Tonerstaub fest
Schon vor einem Jahr konnten Forscher aus Freiburg nachweisen, dass Tonerstaub zu einer Veränderung von Lungenzellen führen kann. Die Forscher setzten Lungenzellen eine Stunde lang einer kontrollierten Dosis Tonerstaub aus. Schon nach dieser kurzen Zeit konnten sie eine Veränderung der Zellen beobachten. Diese Veränderung kann, so die Ergebnisse, zu einem höheren Krebsrisiko führen und ist mit der Wirkung von Zigaretten und Abgasen auf die Lunge vergleichbar. Das Ergebnis, so die Forscher, sei erschütternd.
Die Ergebnisse der Untersuchungen belegten nicht nur die lange vermutete Krebsgefahr die vom Tonerstaub ausgehe. Sie zeigten auch, wie schwer der Kontakt mit Tonerstaub zu vermeiden sei. Das Team von Wissenschaftlern fand heraus, dass die Teilchen nach einem Druckvorgang nicht nur in der Luft um den Drucker anzutreffen sind. Stattdessen verteilten sie sich äußerst schnell im ganzen Raum.
Die reale Gefahr, so die Forscher der Uni Freiburg, sei aber von unterschiedlichsten Faktoren abhängig. So spielten unter anderem der Gerätetyp, das Alters des Geräts, ja sogar das benutzte Druckerpapier eine Rolle.
Experten uneins über Gefahr durch Tonerstaub
Unabhängig von den Erkenntnissen der freiburger Wissenschaftler, veröffentlichte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kurze Zeit später eine Studie, die ein entgegengesetztes Bild zeichnet: Tonerstaub, so das Ergebnis der Studie, stellt keine relevanten Gesundheitsrisiken dar. Die Messdaten belegten, so die Mitteilung der BAuA, dass Tonerstaub beim Drucken mit Laserdruckern zwar freigesetzt wird. Die emittierten Mengen würden die zulässigen Grenzwerte aber nicht überschreiten. Im Gegenteil: Die Obergrenzen würden sogar deutlich, laut BAuA um den Faktor 100, unterschritten.
Das Bundesamt räumt aber ein, dass die Grenzwerte bei empfindlichen Menschen wenig Aussagekraft hätten. Hier könnten im Einzelfall trotzdem allergische Reaktionen auftreten.
Wie also lautet das Fazit, das nach diesen beiden Veröffentlichungen gezogen werden kann? Tonerstaub ist zwar gesundheitsschädlich, sehr sogar, aber nicht in den Mengen, denen ein normaler Angestellter im Büro ausgesetzt wird? So ungefähr ließen sich die neuesten Erkenntnisse vielleicht miteinandern vereinbaren.
Kontakt mit Tonerstaub minimieren
Einigkeit herrscht unter den Experten nur bezüglich einer Erkenntnis: Der Kontakt mit Tonerstaub, ob gesundheitsgefährdend oder nicht, sollte möglichst gering gehalten werden. Trotz der angeblich nicht bestehenden Gesundheitsgefahr für Mitarbeiter, empfiehlt auch das BAuA, Drucker und Toner an Orten unterzubringen die regelmäßig belüftet werden können. Die Abluftöffnungen außerdem sollten nicht direkt auf die Mitarbeiter gerichtet sein. Werden die Drucker stark frequentiert, etwa als Gemeinschaftsdrucker, sollten diese in gesonderten Räumen installiert sein, in denen sich Mitarbeiter nicht dauerhaft aufhalten müssen.
Keine Berufskrankheit durch Tonerstaub
Klarheit herrscht auch bei einem anderen Aspekt: Mögliche Gesundheitsschäden durch den Tonerstaub werden nicht als Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten anerkannt. Das Verwaltungsgericht Münster entschied im Juli 2016 gegen einen Finanzbeamtem aus Lüdinghausen, der sich jahrelang einer Belastung durch Tonerstaub ausgesetzt sah. Der Kläger führte seine Erkrankung an einer Kontaktdermatitis auf die Emissionen des Druckers zurück, die sich in der Raumluft sowie auf den Schriftstücken im Finanzamt befand.
Das Gericht entschied anders. Einerseits müsse die konkrete dienstliche Tätigkeit eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung beinhalten, zum anderen müsse diese Wahrscheinlichkeit deutlich höher sein als bei der übrigen Bevölkerung. Beide Umstände sah das Gericht in diesem Fall nicht als gegeben an (Aktenzeichen 3 A 964/15).
Auch das Bayerische Landessozialgericht in München entschied vor kurzem in einem vergleichbaren Fall gegen die Klägerin. Diese hatte jahrelang den Tonerstaub von Laserdruckern eingeatmet und führte ihre später eingetretene Asthmaerkrankung auf diese Tatsache zurück. Die Anerkennung des Asthmas als Berufskrankheit verwehrte ihr das Gericht jedoch.
Es gebe, so das Gericht in der Begründung, keine ausreichend gesicherten Erkenntnisse, dass Tonerstaub Asthma verursache. Für die Anerkennung als Berufskrankheit müsse aber mit “an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit” nachgewiesen sein, dass der Tonerstaub für die Krankheit verantwortlich wäre (Quelle: Anwalt.de. Auch dieser Aspekt sei im vorhandenen Fall nicht gegeben.
Empfehlungen im Umgang mit Tonerstaub
Die verwehrte Anerkennung von Erkrankungen die – vermeintlich – auf Tonerstaub zurückzuführen sind, gibt gefährdeten Angestellten nur eine Möglichkeit: Das Risiko zu minimieren. Die Tipps des BAuA und anderer Beratungsstellen sollten Ernst genommen werden. Regelmäßiges Lüften, gesonderte Druckerräume und moderne Geräte mit wenig Emissionen tragen deutlich zur Gesundheit bei. Auftretende Fragen kann auch der Betriebsarzt beantworten.