Heiß, heißer – hitzefrei?
Die Sommer werden heißer und jüngst überraschten Meteorologen mit der Prognose, dass erstmals in Deutschland bereits im Juni die 40 Grad Marke geknackt werden könnte. Sollten die Wetterfrösche recht behalten, dann wird der Klimawandel auch zu einem, buchstäblich, heißen Thema in Sachen Arbeitsschutz. Die Frage stellt sich unweigerlich: Bei welchen Temperaturen ist Arbeit überhaupt noch zumutbar? DOKTUS hat ein paar Antworten parat.
Hitzefrei gibt es nur in der Schule
Hitzefrei kennt jeder noch aus seiner Schulzeit. Doch auch hier gibt es keine einheitlichen Regeln, da Schule Angelegenheit der Bundesländer ist. Meist liegt es im Ermessen der Schulleiterin oder des Schulleiters, wann hitzefrei gewährt wird. Eine Richtlinie aus Baden-Württemberg von 1975 gibt vor, dass Schulleiter die Schüler in die Freiheit entlassen können, wenn morgens um zehn das Thermometer schon 25 Grad Celsius anzeigt. Die Schulleitung muss dabei stets das Wohl der Schüler im Auge behalten.
Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten
In der Arbeitswelt sieht das schon ein wenig anders aus. Auch hier muss die Geschäftsleitung die Gesundheit der Belegschaft beachten. Allerdings heißt das nicht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer automatisch nach Hause geschickt werden müssen, wenn eine bestimmte Temperatur erreicht ist. Vieles hängt vom Arbeitsplatz ab. Im Baugewerbe gelten 30 Grad als Maßstab. Ab dann müssen besondere Maßnahmen ergriffen werden, wie etwa der Aufbau von Sonnensegel, Verlegung der Arbeitszeiten in die Morgen- oder Abendstunden oder eine Anpassung der Pausenregelungen. Für Beschäftigte in Innenräumen gelten 26 Grad Raumtemperatur als Grenze, bei der der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen muss. Gegebenenfalls muss die Arbeit in andere Räume verlegt werden.
Dehydrierung ist eine unterschätze Gefahr
Steigt die Temperatur, steigt auch der Flüssigkeitsverlust und damit die Gefahr der Dehydrierung, die eigentlich korrekter Dehydration heißt. Viele Menschen unterschätzen das Phänomen. Gerade während es konzentrierten Arbeitens versäumen es manche Mitarbeiter ausreichend zu trinken. DOKTUS empfiehlt jedem Arbeitgeber während Hitzetagen ausreichend kühle Getränke zur Verfügung zu stellen. Trinken müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allerdings schon selbst. Und das lässt sich jedoch schlecht überprüfen. Wenn dann Kopfschmerzen oder gar Benommenheit einsetzen, ist es allerdings schon zu spät. An ein ordentliches konzentriertes Arbeiten ist dann nicht mehr zu denken.
Der kleine Trick auf dem Örtchen
Mit Sicherheit ist es eine gute Idee, wenn der Betriebsarzt vor Beginn einer Hitzewelle, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Gefahren aufklärt, die zu hoher Flüssigkeitsverlust mit sich bringen kann. Aber es gibt einen weiteren kleinen Trick, mit dem die Beschäftigten immer wieder darauf hingewiesen werden, genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. In tropischen Ländern, vor allem in Südostasien, finden sich auf Toiletten häufig Grafiken, die darauf aufmerksam machen, auf den eigenen Urin zu achten. Ist der nämlich dunkel, dann besteht die hohe Gefahr einer Dehydrierung. Ideal ist es, wenn das kleine Geschäft hell oder gar wasserklar ist. Eine entsprechende Tabelle können Sie auch hier herunterladen.
Arbeitgeber sind zur Fürsorge verpflichtet
Grundsätzlich sind Arbeitgeber gegenüber ihren Arbeitnehmern immer zur Fürsorge verpflichtet. So steht es in Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes: „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“ Im Falle zu großer Hitze muss er dafür sorgen, dass die Räume gekühlt werden, oder sich nicht weiter erhitzen. Das kann vorsorglich schon über bauliche Maßnahmen geschehen, die etwa zu starke Sonneneinstrahlung verhindern, das kann aber auch durch Ventilatoren oder mobile Klimaanlagen geschehen.
Klimawandel erreicht auch die Unternehmen
Es steht zu befürchten, dass in den nächsten Jahren sich Hitzetage immer mehr häufen werden und das kann auf lange Sicht auch die Arbeit in Unternehmen beeinträchtigen. Ob die aktuelle Gesetzeslage dann wirklich noch ausreicht oder gegebenenfalls angepasst wird, kann nur die Zukunft erweisen. Trotzdem können Firmen auch heute schon auf die Entwicklungen reagieren. Möglich ist das über Betriebsvereinbarungen, mit denen ausgehandelt wird, wie sich ein Unternehmen während einer Hitzewelle verhalten soll. Damit lässt sich ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen dem Anspruch des Arbeitnehmers auf ausreichenden Arbeitsschutz und dem Wunsch des Unternehmens nach möglichst hohe Produktivität herstellen.
Peter S. Kaspar