Kein Recht auf einen Dienstwagen

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Sparmaßnahmen für die Angehörigen der Chefetagen: Ist das das Aus für das Lieblingsspielzeug der deutschen Manager? Bildquelle: Fotolia

Immer wieder schafft es der deutsche Dienstwagen in die Schlagzeilen. Mal geht es darum, dass sich die Intendantin eines öffentlich-rechtlichen Senders ihr offizielles Gefährt hat zu üppig ausstatten lassen, mal geht es um das Dienstwagenprivileg und die Diskussion darüber, dass es abgeschafft werden soll. Eine völlig neue Dimension hat sich nun bei Deutschlands größtem Autobauer, VW, aufgetan. Dort ging nämlich offenbar der Trend zum Zweit-Dienstwagen. In diesen Genuss kommen über 200 Top-Manager des Konzerns. Die meisten entschieden sich offenbar für ein edleres Exemplar aus der noblen Automobilschmiede in Zuffenhausen. Doch VW steht zur Zeit etwas klamm da und muss sparen. Konzernchef Oliver Blume verordnete einen Sparkurs mit einem Umfang von 10 Milliarden Euro. Einen Teil davon betrifft die Zweitwagen der Topmanager. Die dürfen sich künftig nicht mehr aus dem Porsche-Fundus bedienen, es sei denn sie sind selbst Porschemanager oder Vorstandmitglieder des Konzerns. Das berichtet u. a. der Nachrichtensender ntv. Grund genug für DOKTUS sich einmal genauer mit dem Thema Dienstwagen zu beschäftigen.

Dienstwagen werden ausgehandelt

Noch verblüffender, als die Möglichkeit, mit zwei Dienstwagen ausgestattet zu werden, sind zwei andere Dinge. Der Konzern beklagt, dass die Fahrzeuge, die nach einem gewissen Zeitraum zurückgegeben werden müssen, sich oft in einem „desolaten und wertmindernden Zustand“ befanden. Trotzdem wollen viele Topmanager nicht auf den Sportwagen verzichten. Kaum wurde das Sparpaket angekündigt, begannen auch schon einige von ihnen zu klagen. Da erhebt sich sofort die Frage: Gibt es denn ein verbrieftes Recht auf einen Dienstwagen, das einklagbar wäre? Die Antwort lautet schlicht nein. Ein Arbeitgeber muss grundsätzlich keinem Mitarbeiter und keiner Mitarbeiterin einen Dienstwagen zur Verfügung stellen. Doch warum klagen die Topmanager dann? Weil der Teufel eben, wie so oft, im Detail liegt. Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Dienstwagen, aber irgendwie muss der Gebrauch eines Dienstwagens ja geregelt werden. Das läuft entweder über einen getrennten Dienstwagenvertrag oder der Dienstwagen ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Jedenfalls ist die Bereitstellung eines Dienstwagens bis zu einem gewissen Grad Verhandlungssache. Die klagenden Führungskräfte könnten also auf Vertragsbruch klagen. Es gibt aber auch noch einen anderen Grund der gerichtlichen Auseinandersetzung: Die Topmanager könnten wegen des Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz klagen.

Muss jeder Mitarbeiter gleich behandelt werden?

Tatsächlich gibt es im Arbeitsrecht einen Gleichbehandlungsgrundsatz. Dabei geht es auch, aber eben nicht nur, um das Diskriminierungsverbot. Mitarbeiter, die in der gleichen Lage oder auf dem gleichen Niveau sind, müssen auch gleich behandelt werden. Ein Außendienstmitarbeiter ist zum Beispiel für seine Aufgaben auf ein Fahrzeug angewiesen. Daher ist es für den Arbeitgeber sinnvoll, ihm ein Auto zur Verfügung zu stellen. Der Innendienstmitarbeiter braucht für seine Arbeit keinen Wagen, deshalb bekommt er von seiner Firma auch keinen. Doch wie sieht es aus, wenn der Dienstwagen ganz offensichtlich in erster Linie der Repräsentation dient, eine Idee, auf die man bei einem Spitzenverdiener tatsächlich ja kommen kann? Hier könnte vielleicht eine Schwachstelle liegen, weil den Vorstandmitgliedern von VW, im Gegensatz zu den anderen Top-Managern, tatsächlich noch ein Zweitwagen in Form eines Porsches gewährt wird.

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Welche Kosten muss der Arbeitgeber bei einem Dienstwagen übernehmen?

Es gibt keine grundsätzliche Regelung dafür, was der Arbeitgeber alles übernehmen muss. In sehr großzügig ausgestalteten Verträgen übernimmt er einfach alles, bis hin zu den Spritkosten. Auch jede Reparatur geht sozusagen auf’s Haus. Hier scheint der Konzern ebenfalls sehr großzügig zu sein, wenn er sich darüber beschwert, dass die Wagen oft in einem „desolaten“ Zustand zurückgegeben werden. Genau das sollte nämlich nicht passieren, denn jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist grundsätzlich dazu gehalten, sorgsam mit dem Eigentum des Unternehmens umzugehen. Tatsächlich ist es zunächst die Aufgabe des Arbeitgebers, beschädigtes Firmeneigentum wieder herzustellen oder zu ersetzen. Hat eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter grob fahrlässig gehandelt, können die Kosten aber auch bei den Beschäftigten hängen bleiben. Zumindest hat es nun den Anschein, als sei nicht einmal das im VW-Konzern geklärt.

Firmenwagen als Anreiz für Führungskräfte

Im Kampf um geeignetes Personal sind heute Unternehmen bereit, viele Anreize zu gewähren, die weit über ein üppiges Gehalt hinaus gehen. Das gilt nicht nur für Führungs-, sondern auch für Fachkräfte. Das PR-Desaster, dass sich VW gerade mit einigen scheinbar sehr gierigen Topmanagern einhandelt, ist allerdings auch ein Beispiel dafür, dass Unternehmen sich sehr genau überlegen sollten, wie diese Anreize dann im Detail aussehen. Im Vorstand des Konzerns herrscht jedenfalls Unmut. Ein Vorstands-Mitglied wird mit dem Satz zitiert: „VW-Topmanager, die unbedingt Porsche fahren wollen, können sich den auch privat leisten“.

Peter S. Kaspar