Leben retten mit Totmannschalter
Welche Gefahren gehen von einem Arbeitsplatz aus? Dies zu ermitteln und zu beurteilen ist die Aufgabe von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, beziehungsweise von Sicherheitsfachleuten. Im Falle von alleinarbeitenden Angestellten birgt eine solche Beurteilung auch eine spezielle Frage in sich: müssen, je nach Arbeitsplatz ganz besondere Sicherheitseinrichtungen installiert werden, Sicherheitseinrichtungen, die über den aktuellen Zustand der oder des Angestellten Auskunft geben?
Was tun, wenn der Mensch an der Maschine nicht mehr funktioniert?
Kurz nach Beginn des 20. Jahrhunderts bürgerte sich in der Arbeitssicherheit ein Begriff ein: Totmannschalter. So gruselig das Wort auch scheinen mag, so segensreich hat sich die Einrichtung in über 100 Jahren erwiesen und wahrscheinlich unzählige Menschenleben gerettet. DOKTUS erklärt, was dahinter steckt.
Ein Mensch, der alleine und isoliert von anderen arbeitet, ist stets einem ganz bestimmten Risiko ausgesetzt: Wenn ihm etwas passiert, ist er auf sich gestellt. Es ist keine helfende Hand eines Kollegen da, der einen – im falle eines Falles – auffangen oder aufrichten kann. Es ist niemand da, der Alarm gibt. Ein simpler Schwächeanfall kann zu einem Problem werden, ebenso wie ein kleiner Unfall, der kaum Folgen gehabt hätte, wäre jemand zeitnah als Helfer zur Verfügung gestanden.
Kontrollverlust über Maschinen verhindern
Weitaus dramatischer ist die Vorstellung, dass jemand, der eine potentiell gefährliche Maschine bedient und aus irgendeinem Grund sein Bewusstsein, damit auch die Kontrolle über die Maschine verliert. Dann kann sich die Maschine zu einer tödlichen Gefahr für viele Menschen entwickeln. Bekannt ist der Totmannschalter aus dem Eisenbahnwesen. Ebenso bekannt sind Horrorgeschichte und Katastrophenszenarien von führerlosen Loks oder ganzen Zügen. Dabei dürfte ja genau das eigentlich nicht passieren. Auf dem Führerstand eine Lok beispielsweise muss der Lokführer in regelmäßigen Abständen einen Knopf oder ein Pedal bedienen, um damit unter Beweis zu stellen, dass er noch bei Bewusstsein ist. Bleibt dieses Signal aus, wird der Zug automatisch gestoppt.
Doch Lokomotiven sind bei weitem nicht sie einzigen Fälle, bei denen Totmanneinrichtungen zum Einsatz kommen. Sie können überall dort eingerichtet werden, wo ein Arbeitnehmer alleine arbeitet oder wo sein Ausfallen einen sofortigen Stopp der von ihm bedienten Maschine erfordert. Ein klassisches Beispiel ist ein Waldarbeiter, der mit einer Kettensäge arbeitet, die sich automatisch ausschaltet, wenn die Person, die sie bedient, den Griff loslässt. Feuerwehrleute mit schwerer Atemschutzausrüstung sind mit einem ganz besonderen System ausgerüstet, das bereits dann anschlägt, wenn ein Feuerwehrmann im Einsatz sich auch nur für Sekunden nicht bewegt. Zudem ist das System mit einem Temperatursensor gekoppelt, der Alarm auslöst, sobald eine bestimmte Temperatur überschritten wird. Eine große Rolle spielen Totmanneinrichtungen auch überall dort, wo es um Überwachung geht, etwa in Kraftwerken. Wer mit einem gasbetriebenen Auto unterwegs ist, kommt selbst regelmäßig mit einer Totmanneinrichtung in Kontakt. Das Gas aus der Zapfsäule strömt nämlich nur solange, solange der entsprechende Knopf gedrückt bleibt. Ähnliche Anlagen gibt es auch auf Flughäfen.
Totmanneinrichtungen können Pflicht sein
Je nach Arbeitsplatz kann eine Totmanneinrichtung zwingend vorgeschrieben oder auch nur empfohlen sein. Das ergibt sich aus Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Dort ist zwar nicht ausdrücklich von einer Totmanneinrichtung die Rede. Der Paragraf beschäftigt sich mit der Beurteilung von Sicherheitsbedingungen. Hier wird dem Arbeitgeber auferlegt, durch eine Beurteilung zu ermitteln, welchen Gefahren eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Arbeitet eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter alleine, muss bei der Gefährdungsbeurteilung auch diese Tatsache in Betracht gezogen werden.
Nicht immer muss eine Totmanneinrichtung bei der Einrichtung eines Alleinarbeitsplatzes gesetzlich verpflichtend sein. Es kann auch nur eine Empfehlung sein. Sollte der Arbeitgeber dann auf die Investition verzichten? Eine wirklich gute Idee ist das nicht. Auch wenn keine direkten juristischen Folgen im Falle eines Unfalls zu erwarten sind, so kann es durchaus passieren, dass die Versicherung mit Verweis auf die nicht befolgte Empfehlung Leistungen verweigert oder einschränkt.
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Peter S. Kaspar