Was ist das Arbeitsschutzgesetz?
Das Arbeitsschutzgesetz soll die Gesundheit und die Sicherheit von Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz schützen und verbessern. Das Gesetz, abgekürzt ArbSchG, wurde 1996 erlassen als Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union. Letztmals wurde es 2022 geändert. In 26 Paragrafen werden die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten definiert und die gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie erläutert. Das Gesetzeswerk wird durch eine Reihe allgemeiner und branchenspezifischer Rechtsverordnungen ergänzt.
Für wen gilt das Arbeitsschutzgesetz?
Grundsätzlich gilt das Gesetz für jeden, der irgendwo angestellt ist oder in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis arbeitet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Nicht unter das Arbeitsschutzgesetz fallen private Hausangestellte, Seeleute und Bergleute, soweit für sie schon eine gesetzliche Regelung besteht.
Was regelt das Arbeitsschutzgesetz?
Im ArbSchG werden Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung der von ihnen eingerichteten Arbeitsplätze verpflichtet. Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte dürfen die Beschäftigten nicht gefährden, sie dürfen am Arbeitsplatzt keinen physikalischen, chemischen oder biologischen Gefahren ausgesetzt sein. Die Beschäftigten müssen für den entsprechenden Arbeitsplatz ausreichend qualifiziert und darüber belehrt worden sein. Schließlich sollen auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz vermieden werden. Doch es sind auch Pflichten für die Beschäftigten definiert. Dazu gehört, dass sich Beschäftigte an die jeweils geltenden Arbeitsschutzbedingungen halten, etwa vorgeschriebene Schutzkleidung tragen u.ä. Doch auch die Rechte werden definiert. So haben Arbeitnehmer zum Beispiel das Recht gehört zu werden, wenn es um Belange des Arbeitsschutzes geht.
Gibt es noch andere Gesetze, die den Arbeitsschutz regeln?
Einige zentrale Fragen des Arbeitsschutzes stehen nicht im Arbeitsschutzgesetz. So wird die Arbeitszeit in einem eigenen Gesetz behandelt. Darüber hinaus wird das Arbeitsschutzgesetz durch zahlreiche Rechtsverordnungen ergänzt. Dazu gehören die Arbeitsstättenverordnung oder die Betriebsstätten-Sicherheitsverordnung. Manche Verordnungen beziehen sich auf bestimmte Branchen oder Berufsgruppen, wie etwa die Baustellenverordnung oder die Lastenhandhabungsverordnung. Während der Covid-Pandemie wurde mit dem §18 b die rechtliche Grundlage geschaffen, zeitlich begrenzte Verordnungen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes zu erlassen.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz?
Mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) von 1974 werden Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure beziehungsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. In der Praxis wird das ASIG auch als „Controlling-Gesetz“ für die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes bezeichnet. Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit obliegt es nämlich, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten, Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten und diese dann umzusetzen.
Wer überwacht den Arbeitsschutz
Es gibt zwar im Bundesministerium des Inneren eine Zentralstelle für die Überwachung des Arbeitsschutzes. Tatsächlich die die Überwachung Ländersache. Allerdings sind die zuständigen Behörden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die meisten Bundesländer klagen jedoch über Personalmangel, so dass Prüfungen vergleichsweise selten stattfinden. Betriebsintern allerdings sind auch die Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefordert, die Standards für die Arbeitssicherheit im Auge zu behalten und gegebenenfalls Verstöße beim Arbeitgeber zu monieren.