Was ist das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz ( ArbZG) regelt die Arbeitszeit von Beschäftigten. Es besteht aus 25 Paragrafen, die sich in acht unterschiedlichen Abschnitten wiederfinden. Dabei geht es nicht nur um die reine Länge der Arbeitszeit, sondern auch auf den Anspruch von Ruhepausen. Das Arbeitszeitgesetz dient der Arbeitssicherheit und der Gesundheit von Beschäftigten. Außerdem schützt das Arbeitsschutzgesetz den Sonntag sowie die gesetzlichen Feiertage. Sie dienen als Tage der Arbeitsruhe und „der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer“, wie es im Gesetzestext heißt.
Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?
Grundsätzlich gilt das Arbeitszeitgesetz für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer. Allerdings gibt es auch eine ganz Reihe Ausnahmen. So sind zum Beispiel leitende Angestellte vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen, das gleiche gilt für Chefärzte oder Behördenleiter. Ausnahmen gibt es zudem für Geistliche, für Seeleute und für fliegendes Personal.
Was regelt das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz regelt nicht nur, wie der Name sagt, die gesetzliche Arbeitszeit. Es definiert zunächst einmal überhaupt, was Arbeitszeit ist. So regelt Paragraf 2, Absatz eins, dass die Arbeitszeit von Beginn der Arbeit bis zum Ende gezählt wird. Das heißt, Ruhepausen oder Arbeitsweg werden nicht zur Arbeitszeit gerechnet. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Bei Bergleuten werden die Pausen zur Arbeitszeit gezählt. In diesem Paragrafen wird zudem auch die Nachtarbeit definiert, die von 23 bis 6 Uhr reicht. Auch hier gibt es eine Ausnahme. Im Bäckereigewerbe beginnt die Nachtarbeit schon um 22 Uhr und endet um 5 Uhr morgens.
Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten, doch auch in diesem Fall sind Ausnahmen möglich. Wenn es zur Überschreitung der acht Stunden kommt, dann sieht das Gesetz eine Reihe von Maßnahmen vor, wie das wieder kompensiert wird. In der Regel wird ein Freizeitausgleich gefordert. Auch die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitsintervallen wird in dem Gesetz geregelt.
Was ist der Unterschied zwischen einer Ruhepause und einer Ruhezeit?
Mit einer Ruhepause meint das Gesetz eine Arbeitsunterbrechung von wenigen Minuten oder weniger Stunden. Eine Ruhepause muss zwingend nach sechs Stunden Arbeit gewährt werden. Der Anspruch auf Ruhepausen vergrößert sich mit dem Anstieg der Arbeitszeit.
Ruhezeit ist die Zeit zwischen zwei Arbeitsintervallen. Sie muss mindestens elf Stunden betragen. Auch hier sind Ausnahmen möglich, etwa in Krankenhäusern. Auch Bewirtungs- und Beherbergungsbetriebe, sowie in der Landwirtschaft gibt es Ausnahmen. Allerdings gilt: Wenn die Ruhezeiten über einen bestimmten Zeitraum regelmäßig verkürzt werden, müssen sie über Freizeitausgleich auch wieder kompensiert werden.
Wer überwacht das Arbeitszeitgesetz?
Laut Paragraf 80 des Betriebsverfassungsgesetzes wacht der Betriebsrat über die Einhaltung der Arbeitszeiten in einem Betrieb. Dem Betriebsrat obliegt es auch, Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz zu genehmigen. So sind die Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrates in Sachen Arbeitszeit sehr hoch. Er muss auch bestimmten Arbeitszeitmodellen zustimmen, etwa, wenn es um gleitende Arbeitszeit oder die Telearbeit geht.
Wie werden Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz geahndet?
Arbeitgeber, die gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, können je nach Einzelfall mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 30.000 Euro belegt werden. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach dem Paragrafen, gegen den verstoßen wurde. Beschäftigte können einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz beim Betriebsrat melden, falls es keinen geben sollte, dann direkt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Regelt das Arbeitszeitgesetz auch den Anspruch auf Urlaub?
Den gesetzlichen Anspruch auf Urlaub regelt das Arbeitszeitgesetz nicht. Dafür hat der Gesetzgeber ein eigenes Regelwerk geschaffen. Das Bundesurlaubsgesetz billigt jedem Arbeitnehmer mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr zu.