Was sind betriebliche Ersthelfer?
Betriebliche Ersthelfer sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens, die in einem neunteiligen Kurs an einer dafür zertifizierten Einrichtung in Erster Hilfe unterwiesen wurden. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt im Paragraf 10 vor, dass jeder Betrieb mit einer ausreichenden Zahl von ausgebildeten Ersthelfern ausgestattet sein muss. Wie hoch „ausreichend“ ist, wird in der ersten Vorschrift der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGVU verdeutlicht. Danach muss in einem Unternehmen, das aus zwei Personen besteht, mindestens eine über eine entsprechende Ausbildung in erster Hilfe verfügen. Bei Betrieben ab 20 Versicherten gilt eine Regel, nach denen zehn Prozent der Beschäftigten über eine Ersthelfer Ausbildung verfügen sollen. Eine Ausnahme gilt für Verwaltungs- und Handelsbetriebe. Für diese Art von Unternehmen reicht eine Quote von fünf Prozent.
Wer kann Ersthelfer werden?
Grundsätzlich kann jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter betrieblicher Ersthelfer werden. Voraussetzung ist allerdings eine Ausbildung an einer sogenannten „ermächtigten Stelle“. Eine interaktive Liste dieser ermächtigten Stellen ist bei der DGUV im Internet abrufbar. Eine einfache Ausbildung wie etwa die früher für die Erlangung des Führerscheins geforderten „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ reicht in diesem Fall nicht aus. Die Ersthelfer-Ausbildung muss alle zwei Jahre wiederholt werden.
Wie sieht die Ausbildung zum Ersthelfer aus?
Die Ausbildung ist in neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten aufgeteilt. Zentraler Bestandteil ist dabei die Darstellung der Rettungskette, die den Ablauf der Rettung einer sich in Not befindenden Person verdeutlicht. Innerhalb der Rettungskette bilden Ersthelferinnen und Ersthelfer die ersten entscheidenden Glieder: Ihre Aufgabe ist es zunächst eine mögliche Unfallstelle zu sichern, sich selbst zu sichern, Alarm auszulösen und dann den Verletzten zu versorgen, bis Hilfe in Form eines Arztes oder von Rettungssanitätern eingetroffen ist. Die Ersthelferinnen und Ersthelfer müssen die eingetroffenen Rettungskräfte schließlich auch noch mit den notwendigen Informationen über den Vorfall versorgen. Eine Abschlussprüfung gibt es nach der Ausbildung nicht. Die Teilnehmer eines Ersthelfer-Lehrgangs werden mit einer Urkunde ausgezeichnet, die die Teilnahme an dem Kurs bestätigt.
Wer bildet Ersthelfer aus?
Als betriebliche Ersthelfer werden nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anerkannt, die an einer von der DGVU dazu ermächtigten Stelle, ihren Nachweis über eine Ersthelfer Ausbildung erbracht haben. Dazu zählen neben dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), Arbeitersamariter-Bund (ASB), Johanniter Unfallhilfe, Malteser Not Dienst aber auch die DLRG sowie viele Stadtverwaltungen, aber auch große Unternehmen wie Lufthansa oder Volkswagen, die innerhalb ihrer betriebsärztlichen Struktur in der Lage sind, ihre eigenen betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer auszubilden.
Wer bezahlt die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer?
Während Privatpersonen den Ersthelferkurs, etwa für die Erlangung der Fahrerlaubnis, den Flugschein, eines weiterführenden Tauchkurses oder ähnlichem selbst bezahlen müssen, ist der Kurs für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer kostenlos. Auch der Arbeitgeber muss lediglich die Kosten für eine Lohnfortzahlung während des Kurses und mögliche Fahrtkosten übernehmen. Die Gebühren für den Lehrgang werden von der Unfallversicherung übernommen.