Was ist ein Hygieneplan?
In einem Hygieneplan werden alle Anweisungen und Abläufe zusammengefasst, die die Hygiene in einem Unternehmen gewährleisten sollen. Er soll allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt gemacht werden. Außerdem sollen die Maßnahmen und Anweisungen in einem Hygieneplan regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Für den Hygieneplan ist die Leitung eines Unternehmens oder einer Einrichtung verantwortlich, die bei der Erstellung des Plans – je nach Branche – von einer/m Hygienebeauftragten unterstützt werden kann. So müssen etwa die Lebensmittelbranche oder medizinisch-pflegerische Einrichtungen ganz andere Standards erfüllen als beispielsweise Unternehmen mit ausschließlich Büroarbeitsplätzen. Die Einsetzung von Hygienebeauftragten erscheinen dort also sehr sinnvoll.
Wie ist ein Hygieneplan aufgebaut?
Im Hygieneplan wird eine Risikobewertung der Arbeitsumgebung dargestellt, die bestehende Hygienestruktur beschreiben und Verantwortlichkeiten benannt. Darüber hinaus werden die Maßnahmen für die Basishygiene sowie spezielle Behandlungen beschrieben. Außerdem werden über die Basishygiene hinausgehende Schritte dargestellt und Hinweise für die Hygiene im privaten Wohnumfeld gegeben.
Wer ist zu einem Hygieneplan verpflichtet?
Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes sind alle gesundheitlichen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen zu einem Hygieneplan verpflichtet, aber auch Kindergärten und Justizvollzuganstalten. Einrichtungen der ambulanten Pflege unterliegen ebenso den Erfordernissen eines Hygieneplans wie Dialyseeinrichtungen, Einrichtungen der Geburtshilfe, medizinische Fußpflege, aber auch Rettungs- und Transportdienste. Je nach Bundesland können auch Tattoo-, Piercing- oder Nagelstudios, sowie Kosmetik- oder Fußpflegeeinrichtungen zu Hygieneplänen verpflichtet werden. Außerdem fallen Schwimm- und Bäderbetriebe unter der Verpflichtung, einen Hygieneplan zu erstellen. Bei anderen Sportstätten wird das hingegen nur empfohlen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Hygieneplan und einem Reinigungs- und Desinfektionsplan?
Reinigungs- und Desinfektionspläne sind Teil eines Hygieneplans und müssen gut sichtbar an den relevanten Stellen angebracht werden. Die Pläne beinhalten genaue Anweisungen zur Handhygiene, vom Händewaschen bis zur Desinfektion und den Gebrauch von Einmalhandschuhen. Darüber hinaus wird der hygienische Umgang mit medizinischen Geräten, Instrumenten und Produkten beschrieben. Außerdem geht es auch um die Reinigung und Desinfektion von anderen Räumen wie Teeküchen oder Aufenthaltsräumen. Im Desinfektionsplan werden auch die verwendeten Desinfektionsmittel aufgeführt sein. Diese müssen zertifiziert sein und in der Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH) oder der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) aufgeführt sein.
Was gehört außer der Desinfektion noch zum Hygieneplan?
Der Hygieneplan sieht auch vor, wie mit dem Abfall umgegangen wird. Zudem kann es Vorschriften für die Wäsche von Kleidern und die Behandlung von Lebensmitteln geben. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Ausbruch von Infektionskrankheiten kommen, sieht der Hygieneplan ein Ausbruchsmanagement vor sowie eine Meldung an die zuständigen Behörden. Im Notfall gibt der Hygieneplan auch Auskunft darüber, was bei einem möglichen Schädlingsbefall zu tun ist.
Muss jeder Hygieneplan individuell geschrieben werden?
Es gibt Muster für Hygienepläne. Die können zwar grundsätzlich verwendet werden. Allerdings erst, wenn sie den speziellen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst wurden.