Was ist das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist ein Gesetz im Rahmen des sozialen Arbeitsschutzes, das die Arbeit von Kindern und Jugendlichen regelt und ihre Ausbeutung verhindern soll. Im Jugendarbeitsschutzgesetz werden zulässige Tages- und Wochenarbeitszeiten festgelegt, sowie Pausen und Urlaub. Außerdem bestimmt das Gesetz, von welchen Arbeiten Kinder und Jugendliche grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Für wen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für Jugendliche zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr. Darüber hinaus gibt es auch die Kinderarbeitschutzverordnung, die Ausnahmeregelungen für Kinder ab 13 Jahren regelt. So ist zum Beispiel, mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, das Austragen von Zeitungen ab 13 Jahren erlaubt. In beiden Fällen gilt allerdings, dass sie Schulpflicht Vorrang vor einer Arbeit hat.

Wie lange dürfen Jugendliche arbeiten?

Jugendliche dürfen am Tag nicht länger als acht Stunden und in der Woche nicht länger als 40 Stunden beschäftigt werden. Ausnahmen gelten in der Landwirtschaft während der Erntezeit. Da dürfen Jugendliche auch bis zu neun Stunden am Tag arbeiten, aber innerhalb von zwei Wochen nicht mehr als 85 Stunden.

Von welchen Tätigkeiten sind Jugendliche ausgeschlossen?

Jugendliche dürfen nicht eingesetzt werden bei Tätigkeiten, die ihre körperlichen oder seelischen Fähigkeiten übersteigen. Sie dürfen auch nicht besonderen Gefahren ausgesetzt werden, die etwa durch Hitze, Kälte, schwere Erschütterungen, Lärm, Strahlen oder Gefahrenstoffen im Sinne der Gefahrenstoffverordnung entstehen können. Es gibt jedoch auch hier Ausnahmen: Die wichtigste ist die Ausbildung. Wenn das Ausbildungsziel ohne die genannten Tätigkeiten nicht erreicht werden kann, dann sind solche Tätigkeiten gestattet. 
Auch unter Tage gilt für Jugendliche ein Beschäftigungsverbot. Im Rahmen einer Ausbildung gilt hier die Ausnahme ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Verboten ist auch die Beschäftigung von Jugendlichen in der Akkordarbeit oder anderen Arbeiten, wo durch eine Steigerung des Arbeitstempos mehr verdient werden kann. Auch hier können im Rahmen einer Ausbildung, Ausnahmen gemacht werden.

Welchen Urlaubsanspruch haben Jugendliche?

Jugendliche zwischen 15 und 16 Jahren haben einen Anspruch von 30 Tagen Urlaub im Jahr. Zwischen 16 und 17 sind es nur noch 27 Tage. Zwischen 17 und 18 stehen Jugendlichen 25 Tage Urlaub zu. Darüber hinaus dürfen Jugendliche weder samstags noch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

Welche Tätigkeiten fallen nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Tätigkeiten im privaten Haushalt fallen nicht unter das Arbeitsschutzgesetz. Sie werden in der Kinderarbeistschutzverordnung aufgelistet. Dazu zählen zum Beispiel Nachhilfeunterricht, Babysitting für zum Haushalt gehörende Kinder, Botengänge, Betreuung von Tieren, Tätigkeiten im Haushalt und Garten oder das Einkaufen mit Ausnahme von Tabak und alkoholischen Getränken. Erlaubt sind zudem leichtere Handreichungen beim Sport sowie ehrenamtliche Tätigkeiten bei Kirchen, Vereinen, Parteien und wohltätigen Organisationen.