Was ist ein Ombudsmann oder eine Ombudsfrau?
Das Amt des Ombudsmannes kommt aus der skandinavischen Rechts-Tradition. Es leitet sich von dem altnordischen Wort ombod ab, das mit Vollmacht übersetzt wird. Die Aufgabe von Ombudsleuten ist, zu vermitteln. Ein Ombudsmann ist daher mit einem Friedensrichter, einem Vermittler oder einem Mediator vergleichbar. In der Regeln arbeiten Ombudsleute ehrenamtlich.
Gibt es Ombudsleute in Deutschland?
Während der Ombudsmann in Schweden eine wichtige staatliche Einrichtung darstellt, die als Bindeglied zwischen Staat und Bürgern betrachtet werden kann, sind Ombudsleute in Deutschland noch eine vergleichsweise junge Einrichtung. Der erste Ombudsmann in Deutschland wurde 1956 als Wehrbeauftragter des Bundestages eingeführt. An ihn können sich Soldaten wenden, wenn sie sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen oder sie Verstöße gegen die Innere Führung wahrnehmen. Ombudsleute gibt es inzwischen auch im Strafvollzug, in der Kinder- und Jugendhilfe oder auch im öffentlichen Dienst. Dort werden in manchen Kommunen Ombudsleute auch gezielt zur Korruptionsbekämpfung eingesetzt. Darüber hinaus gibt es Ombudsleute auch bei Krankenkassen und Versicherungen. Auch in der Privatwirtschaft kommen Ombudsleute zum Einsatz, etwa in der Reisebranche.
Warum sind Ombudsleute notwendig?
Im internationalen Vergleich werden in Deutschland sehr viele Prozesse geführt. Die Aufgabe von Ombudsleuten ist es, schon im Vorfeld einer möglichen juristischen Auseinandersetzung zu schlichten und Lösungsangebote zu unterbreiten. Im zivilrechtlichen Bereich werden so die Gerichte deutlich entlastet. Darüber hinaus sind Ombudsleute Anlaufstellen und Vertrauenspersonen an die sich zum Beispiel Soldaten, Patienten oder Inhaftierte wenden können, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen.
Ombudsleute und das Hinweisgeberschutzgesetz
Seit Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz. Vieles, was in diesem Gesetz formuliert wird, findet sich auch im Aufgabenbereich von Ombudsleuten wieder. Allerdings waren und sind Ombudsleute flächendeckend keine gesetzliche Vorgabe für Behörden und Betriebe. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz ist inzwischen jeder Arbeitgeber, der mindestens 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, dazu verpflichtet, eine Anlaufstelle für Hinweisgeber zu schaffen. Da sich die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zum Teil mit den Aufgaben von Ombudsleuten decken, liegt es nahe, auf deren Kompetenz zurückzugreifen. Deshalb werden viele Ombudsleute in die Aufgaben, die das neue Gesetz mit sich bringt, eingebunden.
Ombudsmann – intern oder extern?
Ob ein großes Unternehmen, das zur Streitschlichtung schon seit Jahren eine Ombudsfrau oder einen Ombudsmann beschäftigt, ihn mit den Aufgaben betraut, die das Hinweisgeberschutzgesetz mit sich bringt, oder dafür einen externen Ombudsmann beauftragt, ist letztlich unerheblich. Für die Aufgabe einer Ombudsperson ist es dagegen unerlässlich, dass sie unabhängig agieren kann, um ihre Überparteilichkeit zu gewährleisten und das Vertrauen derer nicht zu erschüttern, die sich an die Ombudsfrau oder den Ombudsmann wenden.