Was ist ein Wegeunfall?
Gesetzlich gesehen gibt es keine Wegeunfälle. In der Praxis aber wird als Wegeunfall ein Unfall bezeichnet, der sich auf dem Weg vom Wohnort hin zur Arbeitsstelle oder auf dem Weg zurück nach Hause ereignet. Denn auf dieser Strecke sind alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer:innen noch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Warum ist das wichtig, dass ein Wegeunfall ein Arbeitsunfall ist?
Kommt es bei einem Unfall zu Verletzungen, so tritt die gesetzliche Krankenkasse für die finanziellen Folgen ein, die daraus entstehen, etwa für Krankenhaus, ärztlich Behandlung, Krankentransporte. Geschieht der Unfall allerdings bei der beruflichen Tätigkeit, bei dem Weg dorthin oder dem Rückweg, dann ist das Unfallopfer unter bestimmten Bedingungen unfallversichert. Hier reichen die Leistungen erheblich weiter.
Was ist der Vorteil der gesetzlichen Unfallversicherung?
Im Gegensatz zur Krankenversicherung bietet die gesetzliche Unfallversicherung viel umfangreichere Leistungen. So werden zum Beispiel die Kosten für die Rehabilitation ebenso übernommen, wie alle anderen Maßnahmen, die den Versicherten so schnell wie möglich in die Lage versetzen, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Bei Selbständigen und Freiberuflern übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistungen. Diese Gruppe kann sich über eine private Unfallversicherung auf eigene Kosten gegen Unfälle absichern.
Was schließt einen Wegeunfall aus?
Jede privat bedingte Unterbrechung des Arbeitsweges kann den Versicherungsschutz erlöschen lassen. Schon ein Gang zum Bäcker oder der Abstecher zum Geldautomaten können als privat bedingte Unterbrechung des Arbeitsweges gewertet werden und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Dagegen ist es erlaubt, Kinder in die Kita oder zur Schule zu bringen. Dann erlischt der Versicherungsschutz nicht.
Welche Verkehrsmittel sind erlaubt?
Bei einem Wegeunfall kommt es nicht darauf an, welches Verkehrsmittel Versicherte benutzt haben. Selbst wenn sie mit Inline-Skatern zur Arbeit fahren, schützt sie die gesetzliche Unfallversicherung. Das Gleiche gilt für Bus und Bahn sowie Fahrrad, Auto oder den Fußweg. Auch spielt es keine Rolle, wie lang der Weg ist. Er muss nur direkt beschritten werden.
Wann beginnt und wann endet der Arbeitsweg?
Er beginnt stets an der Haustür und er endet auch dort. In Mietshäusern gilt die Haustür und nicht die Wohnungstüre. Wenn jemand also im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses stürzt, tritt nicht mehr die gesetzliche Unfallversicherung ein.
Besteht ein Versicherungsschutz im Homeoffice?
Es gibt allerdings eine Ausnahme. Zu einem Wegeunfall kann es sogar in den eigenen vier Wänden kommen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind auch im Homeoffice gesetzlich unfallversichert, allerdings sehr beschränkt. Ein Sturz auf dem Weg vom Bett zum Computer ist zum Beispiel versichert. Klingelt es dagegen an der Tür und der Postbote bringt ein privates Paket, besteht kein Versicherungsschutz.
Was ist mit Betriebsfeiern und Betriebsausflügen?
Der Weg von und zu Betriebsfeiern und zu Betriebsausflügen ist grundsätzlich gesetzlich versichert. Sollte allerdings ein Unfall durch Alkohol ausgelöst werden, dann verneint die gesetzliche Unfallversicherung einen Anspruch auf Leistungen.