Was sind Unfallverhütungsvorschriften?

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind rechtsverbindliche Vorschriften, die von den Berufsgenossenschaften als Träger der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung erlassen werden, um Unfallgefahren am Arbeitsplatz zu minimieren. Es handelt sich dabei um sogenanntes Autonomes Recht. Das heißt, die Vorschriften werden nicht als Gesetz vom Parlament verabschiedet, vielmehr wird eine Körperschaft dazu ermächtigt, Vorschriften zu erlassen. In diesem Fall sind es die Berufsgenossenschaften.

Was umfassen die Unfallverhütungsvorschriften?

Die UVV erschöpfen sich nicht in einzelnen Handlungsanweisungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch nicht in einfachen Hinweisschildern, die vor möglichen Gefahren warnen. Von Branche zu Branche sind die Anforderungen an die Unfallverhütung unterschiedlich hoch. So ist zum Beispiel auch geregelt, dass für bestimmte Tätigkeiten, die Befähigung für diese Tätigkeit von einem Betriebsarzt attestiert werden muss. So darf zum Beispiel ein Berufstaucher nur dann seinem Beruf nachgehen, wenn ihm zuvor die Tauchtauglichkeit bescheinigt wurde. Gleiches gilt für Piloten, Berufskraftfahrer oder für das Führen bestimmter Maschinen. 
Zu den Unfallverhütungsvorschriften zählen auch die Bereitstellung von Mitteln für Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie eine Berufung von ausreichend vielen Mitarbeitern als Sicherheitsbeauftragte.

Seit wann gibt es Unfallverhütungsvorschriften?

1885 wurden in Deutschland die Berufsgenossenschaften gegründet. Schon ein Jahr später erließen sie bereits die erste Vorschrift zur Unfallverhütung. Allerdings blieb es damals noch den Berufsgenossenschaften überlassen, ob sie in einzelnen Betrieben Unfallvorsorge betreiben wollten. Das änderte sich genau zur Jahrhundertwende. Ab dem Jahr 1900 wurde die Unfallverhütung zu einer Pflichtaufgabe für die Berufsgenossenschaften.

Wo findet man die Unfallverhütungsvorschriften?

Die UVV sind im Regelwerk der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) niedergelegt. Der DGUV stehen drei unterschiedliche Ebenen bei der Entwicklung der Unfallverhütung zur Verfügung. Es wird nach Regeln, Informationen und Grundsätzen unterschieden. Während die ersten beiden vordergründig als Hinweise betrachtet werden können, sind Grundsätze rechtsverbindlich. Eine Missachtung kann eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Sind Regeln und Informationen unverbindlich?

Eine Missachtung von Regeln und Informationen kann zumindest indirekt ebenfalls erhebliche Folgen nach sich ziehen. Sie bilden nicht nur wichtige Informationsquellen für den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes, sie geben auch wertvolle Hinweise bei der Gefährdunsbeurteilung eines Unternehmens. Im Falle eines Unfalls kann überprüft werden, ob das Unternehmen auf dem aktuellen Stand der Arbeitssicherheitsmaßnahmen war. Für den aktuellen Stand sind die Regeln und Informationen allerdings von Belang.

Was sind die Folgen eines Verstoßes gegen die Unfallverhütungsvorschriften?

Wenn Mitarbeiter gegen die UVV verstoßen, dann kann das zweierlei Folgen haben. Arbeitsrechtlich muss die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter mit Konsequenzen, etwa in Form einer Abmahnung rechnen. Kommt es zu einem selbstverschuldeten Unfall, dann kann die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft möglicherweise Leistungen verwehren. 
Aber auch dem Arbeitgeber drohen harte Konsequenzen für den Fall, dass er die Unfallverhütungsvorschriften missachtet. So kann eine fahrlässige Missachtung bis zu 25.000 Euro kosten. Wird dem Arbeitgeber dagegen eine vorsätzliche Missachtung nachgewiesen, kann das im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe nachziehen. Im Falle eines Unfalls stünden dann auch noch hohe Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche im Raum.