Liegepausen für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen
Ein Arbeitstag kann für schwangere Frauen schon mal zu einer Belastungsprobe werden und im Ernstfall zur Krise geraten. Sowohl das Mutterschutzgesetz als auch die Arbeitsstättenverordnung sehen deshalb in ihren Regularien zwingend ein Angebot von Liegepausen für schwangere Mitarbeiterinnen und stillende Mütter vor. So hat der Arbeitgeber laut §9 Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes sicherzustellen, „dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann.“ Weiterhin schreibt der Absatz vor, dass sie sich „unter geeigneten Bedingungen“ hinlegen und ausruhen kann. Dass dies am besten in einem Ruheraum mit entsprechendem Ambiente wie etwa einem Erste-Hilfe-Raum oder einem Archiv- oder Bibliotheksraum funktioniert, liegt dabei auf der Hand. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sehen im Absatz 4 für Schwangere oder stillende Mütter eine Reihe von Standards vor.
Folgende Aspekte muss die Liegeeinrichtung erfüllen:
- Die Privatsphäre ist bei der beschriebenen Nutzung unbedingt zu gewähren. Alleine deswegen gibt es kaum eine Alternative zu einem geschlossenen Raum.
- Die Liegen müssen gepolstert und mit einem waschbaren oder wegwerfbaren Belag versehen sein.
- Der Raum muss leicht und sicher und maximal innerhalb von 5 Gehminuten zu erreichen sein
- Der Raum darf nicht unterhalb schwebender Lasten oder in Gefährdungsbereichen (herabfallende Gegenstände) eingerichtet sein.
- Unannehmlichkeiten und Beeinträchtigungen wie Staub, Dämpfe, starke Gerüche oder Vibrationen sind von den Nutzerinnen fernzuhalten.
- Der durchschnittliche Schalldruckpegel darf in solchen Räumlichkeiten maximal 55 Dezibel betragen.
- Die Raummindestgröße liegt bei 6 m².
- Arbeitsbedingte Störungen wie Produktionsabläufe, Telefonate, Publikumsverkehr sind von ausruhenden und liegenden Schwangeren und stillenden Müttern fernzuhalten.
- Die Raumtemperatur soll zwischen 21 und 26 Grad liegen, die Räumlichkeit soll nach Möglichkeit über ausreichend Tageslicht und gute Beleuchtung verfügen.
Autor: Volker Hütte