Dass Fußballspielen arbeitsrechtlich und arbeitsmedizinisch folgenreich sein kann, sollte mittlerweile bekannt sein. Selbst im Betriebssport gilt eine schwere Verletzung nicht mehr als Betriebsunfall, wenn das Spiel unter Wettkampfabsichten stattgefunden hat. Bolzen, so scheint es, ist noch erlaubt, das gepflegte Fußballspiel…
Krankheit als Kündigungsgrund?
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