Krankenversicherung: Multiple Sklerose-Patienten sollen durch “Fußheber” flexibler werden
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten, die an fortschreitender multipler Sklerose leiden, “ein technisch aufwändiges Fußhebesystem” zu finanzieren. Dadurch werden kleine elektrische Impulse an den Wadenbeinnerv gesendet, womit der vordere Schienbeinmuskel…
Aktuelle Urteile aus der Medizin
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