Arbeitnehmer mit Tätigkeiten, die in der Höhe ausgeübt werden, müssen die Vorsorgeuntersuchung G41 absolvieren. Nur, wer die im Rahmen der G 41-Untersuchung überprüften gesundheitlichen Anforderungen erfüllt, darf Arbeiten an Häuserfassaden, Windrädern, Türmen oder Schornsteinen durchführen.
Hintergrund ist, dass für solche…
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