Wenn nicht kategorisch ausgeschlossen werden kann, dass Arbeitnehmer während einer Tätigkeit mit einem Gefahrstoff in Kontakt kommen, sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Angebotsuntersuchung anzubieten. Ausschlaggebend sind für eine Angebotsuntersuchung exakt die Gefahrstoffe, die auch Auslöser für die Pflichtuntersuchung sind.
Der Unterschied…
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