Skifahren, so die landläufige Meinung, ist ein Freizeitvergnügen. Eine Verletzung auf Piste oder Loipe kann eigentlich nur Skilehrern, Pistenrettern, Bergführern und dergleichen als Arbeitsunfall angerechnet werden, sicherlich aber niemandem, der sich die Bretter im Urlaub anschnallt. Eine Arbeitnehmerin aus einer…
DGB warnt vor beruflich bedingten Krebserkrankungen
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